Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes durch Johann Christoph Bielefeld

In der 1693 erschienenen Streitschrift “Ausführliche Beschreibung des Unfugs […]” wird u.a. Johann Christoph Bielefeld eine voreheliche Kindszeugung unterstellt, die Philipp Jakob Spener ausführlich widerlegt.

Johann Christoph Bielefeld (25.12.1664-21.6.1727) wurde 1692 mit 28 Jahren von Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt zum Oberhofprediger, Superintendent und Konsistorialbeisitzer nach Darmstadt berufen – gezielt als Pietist. Im darauf folgenden Jahr wurde er zugleich Professor der Theologie und Superintendent in Gießen. 1705 wurde er in Darmstadt als Oberkirchenrat entlassen, blieb aber erster Superintendent und Konsistorialdirektor sowie Professor der Theologie in Gießen. Er ist eine wichtige Persönlichkeit des Pietismus.

In der Streitschrift Ausführliche Beschreibung Des Unfugs … wird in Locus XVII behauptet:

Locus XVII. de hypocristi in vita & moribus von dem Schein des gottseligen Lebens/ ob gleich die Krafft verleugnet wird. Das stehet zwar nicht so klar in ihren Schrifften/ vielmehr findet man das gegentheil/ daß man aufrichtig und von gantzem Hertzen sich der Gottseligkeit befleißigen solle. Aber wenn dieses Vorgeben mit ihrer Praxi überleget wird/ da findet sich die Heucheley.

Nur ein eintziges Exempel beyzubringen/ solte nicht ein iedweder/ wer D. Johann Christoph Bielefelds Disputationem inauguralem de Theologiâ piâ unicè verâ, so er den 2. Octobr. 1690. zum Kiel gehalten/ lieset/ für einen heiligen Engel halten: D. Spener hat ihn auch als einen lieben wohlgerathenen frommen Sohn und grossen Heiligen an dem Darmstadtischen Hof/ dem seligen D. Wilden zu succediren commendiret.

Ehe er dahin reiset/ will er seine nahe Blutsfreundin in gradu jure Saxonico prohibito heyrathen/ dahero ihn ohne erhaltene dispensation nicht zu copuliren ein Verbot ergehet. Er ziehet außer Landes/ und läst sich daselbst copuliren/ und als er seiner Begünstigung halber Rechenschafft geben soll/ macht er sich davon. Da weisets sichs aus/ daß er seine Blutsfreundin vor der Ehe/ als er noch seines Herrn Vaters Substitutus in Delitzsch gewesen/ geschwängert/ es wäre denn Partus semestris legitimus, wofür er itzo so sehr streitet/ denn im sechsten Monden ist sie eines Kindes genesen.

Ausführliche Beschreibung Des Unfugs, Welchen Die Pietisten zu Halberstadt im Monat Decembri 1692. ümb die heilige Weyhnachts-Zeit gestifftet. Dabey zugleich von dem Pietistischen Wesen in gemein etwas gründlicher gehandelt wird. Anno 1693, 31f.
Philipp Jakob Spener beantwortet die Streitschrift, als deren Urheber er Johann Benedikt Carpzov vermutet, und geht ausführlich auf die Vorwürfe der vorehelichen Kindszeugung und der illegalen Heirat ein:

§ 39. Der nechste locus XVII. solle heißen de hypocristi in vita & moribus: von dem schein des gottseligen lebens/ ob gleich die krafft verleugnet wird. Dabey lautets: das stehet zwar nicht so klar in ihren schrifften/ vielmehr findet man das gegentheil/ daß man auffrichtig und von hertzen sich der gottseligkeit befleissigen solle. Aber wenn dieses vorgeben mit der praxi überleget wird/ da findet sich die heucheley.

1. Wird hie gehandelt von der Theologia pietistica und ein systema derselben entworfen: nun in die systema kommt die bekäntnüs der kirchen/ wozu sie sich verstehet/ nicht aber was dieser und jener in particulari gutes oder böses thue. Wie ich dann nicht wolte/ daß man in der Theologia Evangelica einen locum machte/ und also ihrer lehr zumesse/ was viele unserer kirchen=glieder/ ja wol vorsteher thun. Also hätte der autor, wo er einen catalogum der klagen gegen die pietisten formiren wollen/ davon einen punct machen können/ dafern er denselben zu erweisen getraute/ aber vor einen locum Theologiae schicket sichs nicht/ nachdem er außtrücklich bekennet/ sie lehreten das gegentheil.

2. Da auch der gegner mir die praxin der so genannten pietisten erweisen wollen/ wäre es abermahl an einem exempel zu wenig/ ob er auch dieses darthun könte:

3. Auff Hn. D. Joh. Christoph Bilefelden aber zu kommen/ so wird derselbe vor sich/ wo ers würdig achtet/ zu antworten wissen: würde vielleicht auch schon geschehen seyn/ wo die Rhein= und Mayn=gegend nicht eine weil in so grosser gefahr gestanden/ also daß neben seiner gnädigsten herrschafft der rechtschaffne mann von Darmstadt entweichen müssen.

4. Wo ich der erste gewesen/ so denselben an hochfürstlichen Hoff von denselben recommendiret/ schämte ich mich dessen nicht/ sondern hielte mirs vor eine ehre; wie ich aber/ ob ich auch von vacanzen höre/ nicht gewohnt bin/ ohngefragt mit meinen vorschlägen mich anzumelden: also bekame ich auch erstlich von dem hochfürstlichen Hoff schreiben da von mir/ was von Herrn D. Bilefelden in absicht auf die vacirende stelle hielte/ begehret worden/ da ich nun nicht anders/ als was GOtt/ die wahrheit und die liebe mich schreiben hiesse/ antwortete/ so wurde die commission mir stracks auffgetragen/ ihn ob er den beruff gehorsamst annehmen wolte/ zu sondiren/ und ihm alsdann denselben in hohem namen anzutragen. Worauff auch in nicht langer zeit alles zu völliger richtigkeit gelanget ist.

5. Vor einen sohn habe ich Hn. D. Bilefelden nicht anzusehen/ indem mich der HErr bey ihm zu einem werckzeug seiner gnade nicht gebrauchet hat/ wol aber vor einen geliebten und wehrten bruder in dem HErrn.

6. Die beschuldigungen gegen den christlichen mann sind derjenigen art/ wie wir sie fast insgemein in dem unfug finden/ nemlich handgreifflicher falschheit. Eine offenbahre unwahrheit ists/ daß er weil er ohne erhaltene dispensation nicht copuliret werden können/ ausser landes gezogen: dann er des Herzogs HochFürstl. Durchl. eigen hand und sigel hat/ auff dero sonderbahren befehl die Copulation in der Residenz Mersburg durch den Hoff= und Stiffts=Prediger Herrn Christian Crusium verrichtet worden. Das heisset ja nicht ausser landes.

7. Eine nicht weniger offenbahre unwahrheit ists/ daß seine haußfrau in dem sechsten monat niedergekommen seye: da sie doch den 24. Januar. copuliret und den 10. Aug. entbunden worden: da rechne man wie man wil/ und sehe/ obs nicht der siebenzehende tag des siebenden (insgemein in allen rechten zu einer unsträfflichen geburt autorisirten) monats seye? daher auch solche sieben=monatliche geburten sehr gemein/ welche sonderlich bey ersten kindern auß unzählichen ursachen folgen können. Darzu noch hier kam/ daß sie tages vorher auff der treppe einen fall gethan/ darüber der Fürstl. Leib=Medicus Herrn. D. Schleyermacher verschiedene artzneyen geordnet/ doch so bald beysorge getragen/ daß es wegen fortgang der frucht mißlich wäre. Jedoch hat GOtt gnädig durchgeholffen/ und mutter und kind erhalten: aber daß beyde offters schwächlich gewesen/ und jene sonderlich noch bißher von dem fall ungelegenheit gefühlet. Da nun ohne einige solche eusserliche veranlassung gegen eine geburt des siebenden monden nichts einzuwenden wäre/ wie viel weniger gegen eine solche die noch durch eusserlichen fall befördert worden? es muß aber dem teuffel sonderlich dran gelegen gewesen seyn/ eine solche klecke diesem Christlichen Theologo anzuhengen/ daß er schon dergleichen lang vorhin/ da die gute frau noch schwanger war/ ausgesprengt hat/ und solche zu frühe niederkunfft über fürstliche taffel gebracht worden ist: also daß ich davon hörende selbs an Hn. D. Bilefelden schriebe/ was man von ihm vorgebe/ anzeigte und antwort verlangte/ die er mir auch dieses falls wiederfahren liesse/ und wünschete/ daß er in allem seine feinde gleichermassen zuschanden machen könnte/ dann es gehe schon gegen das ende des siebenden monats ihres ehestandes/ und seine haußfrau seye noch unentbunden.

Wie nun der leser hierauß auch dieses treuen Lehrers unschuld sihet/ so wird er auch billichen unwillen fassen gegen des lästerers so unverschämte boßheit/ der auß einem noch darzu von ihm so offenbahr erdichtetem exempel gar einen locum der pietistischen Theologie zu machen sich unterstanden: aber auch darauß desto mehr erkennen/ mit was vor einem mann er es zu thun habe/ um auch in anderm ihm desto weniger glauben zuzustellen.

Philipp Jacob Speners D. Churf. Brandenb. Raths und Propsten zu Berlin Gründliche Beantwortung Einer mit Lästerungen angefüllten Schrifft/ (unter dem Titul: Außführliche Beschreibung Deß Unfugs der Pietisten m.f.w.) Zu Rettung der Warheit und so seiner als unter-schiedlicher anderer Christlicher Freunde Unschuld. Franckfurt am Mayn/ In Verlegung Johann David Zunners/ Im Jahre Christi 1693, 156-158.

Der Name dieser ersten Ehefrau Bielefelds galt bisher in der Literatur als nicht bekannt (vgl. Rüdiger Mack, Pietismus und Frühaufklärung an der Universität Gießen und in Hessen-Darmstadt, Gießen 1984, 146, Anm. 461 – gegen: Kirchenbehörden und Kirchendiener in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt von der Reformation bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, im Auftrag der Historischen Kommission bearb. von Wilhelm Diehl (Hassia sacra 2), Darmstadt 1925, 47).

Der folgende Blogbeitrag https://spener.hypotheses.org/768 stellt die erste Ehefrau von Johann Christoph Bielefeld vor.

Zitationsvorschlag: Marcus Heydecke, "Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes durch Johann Christoph Bielefeld", in: in eyl abgefast, 06/02/2019, https://spener.hypotheses.org/757.

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