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Spener will nicht als Kirchen-Reformator gelten

Vor einen Reformatorem der kirchen mich anzugeben, lasse ich mir die thorheit nicht aufsteigen, sondern weiß mich meiner schwachheit zu entsinnen, daß dazu weder weißheit noch krafft empfangen habe. Lasse mir also genügen, daß ich mit unter die stimmen gehören möge, welche die jenige zu der reformation helffen auffmuntern, die der HErr dazu außgerüstet haben mag. In solcher sache also bedarff ich keines anhangs oder andere an mich zu ziehen.

Aus: Speners Brief an Friedrich Breckling in Amsterdam (Frankfurt a.M., kurz nach dem Bußtag am 25.11.1681)
in: Ph. J. Spener, Briefe aus der Frankfurter Zeit 1666-1686, Band 5: 1681, Brief Nr. 123, Seite 558, Zeilen 238-244.

Spener über das Traumdeuten

Von dem, was einiger träume wegen geschrieben worden, kan nicht zur gnüge antworten.
1. Ists an dem, daß die meiste unsere träume blosse wirckungen unsrer phantasie sind und sich nach dem temperament oder auch jedesmaliger beschaffenheit des menschen ziemlich richten und sich also aus denselben von künfftigen dingen nichts schliessen lasse.

Aus: Speners Brief an [einen Freund] (Dresden, [gegen Jahresende] 1687)
in: Ph. J. Spener, Briefe aus der Dresdner Zeit 1686-1691, Band 1: 1686-1687, Brief Nr. 178, Seite 758, Zeilen 1-6.

Speners Einschätzung zu Günther Heiler

Dona homiletica mediocria sunt, et nescio an studia tam profunda: sed gerendarum rerum usu et experientia non dubito prudentiae quod satis est sibi conquisivisse, uti omnino videtur practicae quam theoreticae vitae indoles ipsius magis convenire.

Ph. J. Spener, Briefwechsel mit Adam Rechenberg 1686-1704, Band 1: 1686-1689, Brief Nr. 102 vom 25.9.1688, Seite 380, Zeilen 21-24.

(“Die homiletischen Gaben sind mittelmäßig, auch weiß ich nicht, ob seine Studien so tiefgehend sind; ich zweifle jedoch nicht, dass er sich in der Ausübung und Erfahrung der Amtstätigkeit hinreichende Kenntnis erworben hat, wie überhaupt sein Naturell mehr zum praktischen als zum theoretischen Leben zu passen scheint.”)

Speners Einschätzung des neu gewählten Generalsuperintendenten von Pommern, Günther Heiler (13.1.1645-25.10.1707), im Brief an Adam Rechenberg in Leipzig vom 25. September 1688
in: Ph. J. Spener, Briefwechsel mit Adam Rechenberg 1686-1704, Band 1: 1686-1689, Brief Nr. 102, Seite 380, Zeilen 21-24.

Bemerkung betr. Conrad Tiburtius Rango

Placuit cumprimis D. Rangonem a Dn. Pufendorfio ad silentium adactum, utinam vero hoc semper servaret!

Ph. J. Spener, Briefwechsel mit Adam Rechenberg 1686-1704, Band 1: 1686-1689, Brief Nr. 76 vom 20.03.1688, Seite 291, Zeilen 4-5.

Conrad Tiburtius Rango (1639-1700) war bekannt für seine theologische Streitlust. Mit einem seiner Kollegen, dem Stettiner Theologen Johann Ernst Pfuel (1640-1705), stand er seit ca. 1685 in einem Konflikt, der mit zunehmender Schärfe geführt wurde und bis in die 1690er Jahre hinein andauerte.

Speners Meinung vom Taback

(Zum Welt-Nichtrauchertag der WHO)

Auf die absonderliche fragen zu kommen, ist die erste wegen des taback-bauens, von dem ich nicht in abrede bin, daß mit geliebtem bruder nicht einerley meynung seye, noch solchen bau vor sündlich halten könnte, auch die daran arbeiten, davon nicht abhalten wolte. Es ist nicht allein das gewächs an sich so wol ein geschöpffe GOTTES als andere, sondern auch dem menschlichen geschlechte nutz. Und ob wol nicht ohn ist, daß der allermeiste taback unnützlich und mit sünden gebrauchet wird, höre ich (der aus eigener erfahrung nichts weiß, noch je desgleichen getruncken habe) doch so von medicis als andern leuten, daß dessen mäßiger gebrauch so wol der gesundheit gewisser leute vorträglich, als einigen, so zum exempel auf denen schiffen dienen, fast nothwendig seye, nicht weniger in dem krieg oftmals denen, so ihre speisen nicht nach der gesundheit haben können, vielen vortheil thue; wie also derselbe seinen nutzen hat, so kann auch einem ort und land daran zu seiner mehrern nahrung viel gelegen seyn, daß des jenigen eine ziemliche quantität gebauet und bereitet werde, so an andere ort verführet einiges geld in das land bringet; wie mir orte bekannt sind, deren meiste einkunften aus taback bestehen, so nach den Niederlanden verführet wird. Da also der taback ein an sich nützliches gewächs ist, so mag der mißbrauch desselben, wie sehr er auch eingerissen ist, den bau und bereitung nicht sündlich machen, als lange die bauende und bereitende zu dem mißbrauch nicht selbs mit helffen. So wenig als wein zu bauen, bier zu brauen, brandewein zu brennen, vor unrecht geachtet werden mag, ob wol von allen denselben wo nicht das meiste, doch gewiß nicht viel weniger, als dasselbe, mehr zum miß- als rechten gebrauch angewendet wird.

Aus: Speners Brief an einen Prediger (Dresden, [Erstes Halbjahr] 1691)
in: Ph. J. Spener, Briefe aus der Dresdner Zeit 1686-1691, Band 4: 1690-1691, Brief Nr. 166, Seite 751, Zeilen 59-82.

Zum Umgang mit einer der Zauberei Beschuldigten

Den andern casum anlangend, achte ich, der Prediger habe die der zauberey beschuldigte person auffs ernstlichste in geheim vorzunehmen, ihr die gefahr der unwürdigen niessung vorzustellen, und die bekäntnüs ihrer sünde, mit verspruch (der auch gehalten werden muß) solches niemand zu sagen, auch versicherung, daß sie zu gnaden von GOtt auff wahre buß angenommen werden könne und werde, von ihr zu fordern. Bekennet sie ihre sünde, so ist an ihrer buß mit allem fleiß, aber auch vorsichtigkeit, daß die sache nicht daraus vor die Obrigkeit komme (dero amt über diejenige gehet, dero mißhandlung ihnen sonsten kund wird 2. Kön. 6,22. und alsdenn von uns auch nicht zu hemmen ist) zu arbeiten, und sie anzunehmen. Beharret sie aber auff ihrer unschuld, kan sie nicht ausgeschlossen werden, indem ein zeuge nicht ist, und der teuffel seine zauberer also blendet, daß sie offt wahrhafftig meynen, diese und jene person auff ihren täntzen zu sehen und mit ihnen umzugehen, die doch nicht da sind, sondern des teuffels gauckelwerck damit verknüpffet ist. So gehören die sünden, die nicht erwiesen werden können, nachdem man gnug gewarnet, unter die peccata occulta, de quibus Ecclesia non judicat. Der Herr gebe darinnen die nöthige weisheit, und führe die verstockte zu wahrer buß!

Brief Speners von 1696 aus: Ph. J. Spener, Theologische Bedencken, Teil 1.2, Halle 1701, 237.

Die erste Ehefrau von Johann Christoph Bielefeld

In der Literatur sind die Angaben zur ersten Ehefrau von Johann Christoph Bielefeld recht konfus. Diese kann aber dank ihrer Leichpredigt identifiziert werden.

In dem Beitrag “Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes von Johann Christoph Bielefeld” wurde ein Einblick in die literarische Auseinandersetzung um die Hochzeit und die Geburt des ersten Kindes von Johann Christoph Bielefeld gegeben.

Wer versucht, in der Literatur Angaben über die Ehen von Johann Christoph Bielefeld zu finden, stößt schnell auf unterschiedliche Angaben.

Zwei Jahre nach J. Chr. Bielefelds Tod schreibt die Fortgesetzte Sammlung von Alten und Neuen Theologischen Sachen … 1729 unter: XIIX. Abſterben berühmter Theologorum: Zu Joh. Christophor. de Bilenfeld:

Er hat ein Fräulein von Wallbrunn geheyrathet, welche damahls Hof-Dame in Dreßden war

Fortgesetzte Sammlung von Alten und Neuen Theologischen Sachen Auff das Jahr 1729. Nebst Den nöthigen Registern. Aus Königl. poln. und Chur=Fürstl. Sächß. PRIVILEGIO, Leipzig, 687f. (Zitat 688)

Er hat sich zweymahl verheyrathet. Einmal geschahe es mit einer Fräul. von Wallbrunn, gewesenen Hofdame zu Dresden. […] Ein Sohn von ihm, Henrich Christoph, Starb 1697 in der Blüte seiner Jahre (M. B. Valentini gedr. Leichenprogr. auf seinen Tod).

Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte. Seit der Reformation bis auf gegenwärtige Zeiten. Besorgt von Friedrich Wilhelm Strieder Fürstl. Hess. Cassel. Bibliothekssekretarius, Erster Band 1781, 397.

Unmittelbar vor seiner Berufung nach Gießen hatte die dortige Orthodoxie eine Broschüre in die Öffentlichkeit lanziert und auf den Frankfurter Büchermarkt geworfen, die zwar speziell den “Unfug der Pietisten in Halberstadt” traf, aber “zugleich von dem pietistischen Wesen insgemein etwas gründlicher” handelte. Hier standen die bösesten Beschuldigungen gegen den Darmstädter Oberhofprediger. Seine 1690 geschlossene Ehe schien nicht sauber zu sein; er habe zur Kopulation außer Landes ziehen müssen, da man im Lande selbst sie ihm verweigerte. Mit gutem Grund; sei doch seine Frau im sechsten Monat nach dem Eheschluß niedergekommen! Eine offene Bestätigung der Gerüchte, die schon während der Schwangerschaft aufgetaucht waren! Daß Spener ihn “als einen lieben, wohlgeratenen, frommen Sohn und großen Heiligen an den Darmstädtischen Hof commendiret”, war demgegenüber doch reinster Hohn! Spener hat in der “gründlichen Beantwortung einer mit Lästerungen angefüllten Schrift” (1693) die Rechtfertigung seines Freundes übernommen, er stellte fest, daß die Kopulation in der Residenz Merseburg durch den Hof- und Stiftsprediger Christian Crusius mit ausdrücklicher herzoglicher Bewilligung, also nicht außer Landes, vollzogen sei, er berechnete die Geburt des Kindes genauestens auf den 17. Tag des 7. Monats, der “insgemein in allen Rechten zu einer unsträflichen Geburt autorisirt” sei, und wies sie als durch einen Fall auf der Treppe veranlaßt nach. Der Landgraf, voller Sorge um den mühsam errungenen Kirchenfrieden, ließ sofort inquirieren, Bilefeld wies hin auf die Konfiskation des Traktates in Erfurt, sie erfolgte auch in Frankfurt, in Hessen- Darmstadt wurde er durch die Zensur verboten, seine Verbreitung also gehemmt. Aber die Führer der Orthodoxie, die an ihm beteiligt waren, hatten ihn gelesen, von dort aus drangen Gerüchte in die Menge, und semper aliquid haeret! Der Traktat verschärfte den Verdacht gegen Bilefeld.

Walther Köhler, Die Anfänge des Pietismus in Gießen 1689-1695, Gießen 1907, 72f.

[Zu den Vorgängen um den Traktat “Ausführliche Beschreibung des unfugs, welche die Pietisten zu Halberstadt im Monat Decembri 1692 um die hl. Weihnachtszeit gestiftet, dabei zugleich von dem pietistischen Wesen in gemein etwas gründlicher gehandelt wird” siehe den Beitrag: “Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes von Johann Christoph Bielefeld”.]

Nach Strieder war Bilefeld zweimal verheiratet. Die erste Ehe schloß er im Jahr 1690, als dermaliger Adjunkt in Delitzsch, mit einer “gewesenen Hofdame zu Dresden”, einem Fräulein von Wallbrunn. Diese Ehe ward im Jahr 1693 der Gegenstand einer harten literarischen Fehde. Kurz vor der Berufung Bilefelds von Darmstadt nach Gießen erschien nämlich auf den Frankfurter Büchermarkt ein Traktat, betitelt “Ausführliche Beschreibung des unfugs, welche die Pietisten zu Halberstadt im Monat Decembri 1692 um die hl. Weihnachtszeit gestiftet, dabei zugleich von dem pietistischen Wesen in gemein etwas gründlicher gehandelt wird”, in dem Bilefelds Ehe scharf durch die Hechel gezogen ward. Es wurde unter anderem behauptet, das Bilefelds im Jahr 1690 geschlossene Ehe nicht sauber sei; er habe zur Kopulation außer Landes ziehen müssen, da man im Lande selbst sie ihm verweigerte, auch sei Bilefelds Frau im sechsten Monat nach der Eheschließung niedergekommen. Dieser Angriff auf Bilefelds Ehre war den Pietisten derart ärgerlich, daß sie alles daran setzten, Bilefeld von dem Verdacht “los zu schaffen”. Namentlich bemühte sich Spener darum. Er schrieb zur Verteidigung Bilefelds seine “Gründliche Beantwortung einer mit Lästerungen angefüllten Schrift” und ließ sie im Druck ausgehen. Er stellte darin fest, daß die Kopulation Bilefelds in der Residenz Merseburg durch den Hof- und Stiftsprediger Christian Crusius mit ausdrücklicher herzoglicher Bewilligung, also nicht außer Landes, vollzogen sei, berechnete die Geburt des Kindes genauestens auf den 17. Tag des 7. Monats, der “insgemein in allen Rechten zu einer unsträflichen Geburt autorisirt“ sei und wies sie als durch einen Fall auf der Treppe veranlaßt nach. Hierauf mischt sich auch Landgraf Ernst Ludwig in den Handel. Er sorget dafür, daß die Schmähschrift, die inzwischen bereits in Erfurt konfisziert worden war, auch in Frankfurt eingezogen ward, und verbot ihre Verbreitung in Hessen=Darmstadt bei Strafe.
In seiner zweiten Ehe war Bilefeld mit einer Tochter des Amtmanns Schlaf in Wallau verheiratet. Er war durch sie ein Schwager des im Jahr 1713 zum Tod verurteilten, dann zu ewigen Gefängnis begnadigten Bibelsheimer Pfarrers Philipp Georg Wicht, der später aus dem Gefängnis ausbrach, nach Holland flüchtete und daselbst zum Judentum übergetreten sein soll (vgl. unten). Ein Sohn von Bilefeld, Henrich Christoph, starb im Jahr 1697 in der Blüte seiner Jahre. Er stammte wohl aus der ersten Ehe des Superintendenten.

Kirchenbehörden und Kirchendiener in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt von der Reformation bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts / im Auftrag der Historischen Kommission bearb. von Wilhelm Diehl (Hassia Sacra 2), 1925, 47f.

Wilhelm Diehl ordnet erstmals den Namen Wallbrunn der erste Ehefrau von J. Chr Bielefeld zu, von dem Strieder lediglich “einmal” (nicht: das erste Mal) schrieb.

Als nach seinem [J.Chr. Bielefelds] Tode die offizielle Universitäts-Trauerbotschaft ihn “de Bielenfeld” nannte, baten die Angehörigen, das Adelsprädikat zu streichen (UAG Theol K 3, Pers.Akte fol. 21 ff.). Seine Witwe unterschrieb das Schreiben, in dem sie den Fürsten den Tod des Gatten mitteilte: “MAS Bilefelt geborene von Walbrunn” (StAD E 5 A 3 42/4). Sie lebte später in Rodheim v.d.H. und in Bad Homburg. In verschiedenen Eintragungen im Kirchenbuch und im Protokollbuch der Evang. Luth. Kirchengemeinde Rodheim v.d.H. – beide begonnen 1733 – erscheint der Name “Marie Anna Sophie von Bi(e)lefeld – vid. 22.2.1734, 23.12.1738 (Tod und Bestattung) u.ö..

Rüdiger Mack, Pietismus und Frühaufklärung an der Universität Gießen und in Hessen-Darmstadt, Gießen 1984, 146, Anm. 461.
Wenn aber nach dem Tode von Johann Christoph Bielefeld seine Witwe mit „MAS Bilefelt geborene von Walbrunn“ (Mack 1984) unterzeichnete, können die Angaben bei Diehl 1925, der sich auf Strieder 1781 bezieht und ähnlich wie Köhler 1907 die Angaben zusammenfasst, nicht stimmen.

Rüdiger Mack löst wie folgt auf:

W. Diehl schreibt (Hassia Sacra II, S. 47 f): “Die erste Ehe schloß er (Bilefeld) im Jahr 1690..mit einer ‘gewesenen Hofdame zu Dresden’, einem Fräulein von Wallbrunn… In seiner zweiten Ehe war Bilefeld mit einer Tochter des Amtmanns Schlaf in Wallau verheiratet…”
Demgegenüber ist festzustellen: In den Quellen werden zwei Ehen erwähnt.
Seine zweite Ehefrau war Marie Anna Sophie, geborene von Wallbrunn. Sie stammte aus der bekannten südhessischen Familie; ihre Mutter, eine geborene Freiin von und zum Stein und von Koppenstein, heiratete in einer späteren Ehe den General von Türckheim.
Der Mädchenname der ersten Ehefrau (“gewesenes Hoffräulein zu Dresden”) ist unbekannt. Auch lassen sich die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Amtmann Schlaf in Wallau und dementsprechend zu dem Pfarrer („Böse-“)Wicht nicht mehr rekonstruieren.

Rüdiger Mack, Pietismus und Frühaufklärung an der Universität Gießen und in Hessen-Darmstadt, Gießen 1984, 146, Anm. 461.
Eine Leichpredigt, die als Erbauungsliteratur gelesen wurde, führt aber auf andere Spuren:

Das Lesen von Leichenpredigten gehörte ebenfalls zu dieser Vorbereitung auf den Tod. Die Schilderungen einer guten Sterbestunde galten als leuchtende Beispiele solcher, die am Ziel angelangt waren, und verbreiteten die Sicherheit, daß das Ziel in der Tat erreichbar war. So schrieb zum Beispiel die zwanzigjährige Juliana Patientia von Schultt ihrem Vater, daß sie in einem pietistischen Kreis in Halle eine Leichenpredigt einer Frau von Bilefeld verteilt habe und wie man sich an der Lektüre erfreut habe.

Cornelia Niekus Moore: Praeparatio ad Mortem. Das Buch bei Vorbereitung und Begleitung des Sterbens im protestantischen Deutschland des 16. und 17. Jahrhunderts, in: PuN 19 (1993) [9-18] 13.

The trade in printed funeral booklets made the sermons, speeches, and poems accessible to a considerable and dispersed readership. In 1700 the Darmstadt court councillor Rudolph Friedrich Schultt sent his daughter Juliana Patientia a funeral booklet for Anna Sabina Bilefeld, wife of the court preacher. Juliana Patientia, who was living and working in Glaucha as a member of the Pietist community under the leadership of the charismatic August Hermann Francke, appears to have read this booklet carefully, and, as Carrdus shows, she was particularly influenced by the biographical account with its visions of the life to come. In March 1701 she wrote: ‘ICh kann sagen/ daß der Lebens=Lauff der sel. Frau D. Bilefeldin nicht ohne Bewegung zu lesen ist’, and a few weeks before her own death she informed her father: ‘Der Fr. D. Bilefeldin Leichen=Predigten habe ich fast gantz ausgetheilet/ und hat sich manches daraus erquickt’. Others in the Glaucha community appear to have read the booklet with interest, despite having no personal connection with the dead woman. In this way the pastoral and instructive concerns of funeral sermons and poems extend beyond the immediate family into the community at large.

Anna Linton, Poetry and parental bereavement in early modern Lutheran Germany, Oxford 2008, 104f.
Diese Leichpredigt der ersten Ehefrau von J. Chr. Bielefeld ist:
Ein durch den Sohn Gottes freygemachter geistlicher Priester/ welchen Auß Matth. XVIII. v. 18. Bey Beerdigung Frauen Annen Sabinen gebohrner Schlaffin/ Herrn Johann Christoph Bilefelds D. […] gewesenen Eheliebsten; In einer Leichpredigt in der Stadt-Kirchen zu Darmstadt vorgestellet […] Andreas Staphorst […]

Aus dem in der Leichpredigt enthaltenen „Wohlgeführter Lebens=Lauff der Seeligsten Frauen OberHof=Predigerin“ (S. 15-28) ergeben sich folgende Daten (die Seitenangaben sind in Klammern vorangestellt):

(15) Anna Sabina Bielefeld (Bilefeld) (*25.8.1664 in Seida im Kurfürstentum Sachsen), geb. Schlaff; Tochter von Jodocus Schlaff (25.9.1620-7.8.1675), Superintendent zu Seyda und 1668 Pfr. Prettin u. Hofprediger Lichtenburg/Sachsen, sowie Eva geb. Bilefeld, der Schwester von Christian Bilefeld (1619-1695) des Vaters von Johann Christoph Bielefeld (25.12.1664-21.06.1727).
[Angaben zu Jodocus Schlaff ergänzt nach: R. Grünberg, Sächsisches Pfarrerbuch, 799 und L. Mahnke, Epistolae ad Daumium. Katalog der Briefe an den Zwickauer Rektor Christian Daum (1612-1687), Wiesbaden 2003, 85f.]

Johann Christoph Bielefeld hat demnach am 24 Januar 1692 seine Cousine geheiratet.

(16) Nach Tod des Vaters am 7.8.1675 zieht Eva Schlaff mit ihren Kindern nach Wismar.
[Dort lebte Lucretia, geb. Schlaff (31.8.1632-14.12.1682), die 1667 in zweiter Ehe Heinrich Friedrich Schabbel (1636-1675), Advocatus Ordinarius des hohen Tribunals und Procurator des hohen Tribunals in Wismar geheiratet hatte. (vgl. ihre Leichpredigt von D. Springinsgut, Kleider des Heyls und Rock der Gerechtigkeit […], Wißmar 1683.)
Dieser war ein Sohn des Wismarer Bürgermeisters Heinrich Schabbel (1607-23.6.1677), des ersten Verwalters der Schabbel’schen Stipendiumstiftung (welche u.a. Christian Bilefeld (1619-1675), den Vater von J. Chr. Bielefeld, unterstützte und es August Hermann Francke 1679 ermöglichte, sein Studium fortzusetzen).]
In Wismar liest Anna Elisabeth u.a. Johann Arndts Bücher vom wahren Christentum. (Lucretia Schlaff las viel Erbauungsliteratur, vgl. das Ehrengedächtnis in ihrer Leichpredigt Kleider des Heyls und Rock der Gerechtigkeit […], Wißmar 1683.)

(17) Es sind „verschiedene ansehnliche Heurathen/ auch von vornehmen Königlichen Ministern ihr angetragen worden […] Als […] Johann Christoph Bilefeld, damahlen Superintendens Adjunctus und Pastor Primarius zu Dölitzsch/ unter das Fürstl. Hauß Sachsen=Mörseburg gehörig/ um sie zu heurathen sich angemeldet/ ist alles sogleich Ja und Amen gewesen/ und seynd die in der aufrichtigen Liebe Jesu vereinigte Gemüther gleich im Anfang des 1692sten Jahres in der Fürstl. Residenz Mörseburg ehelich eingesegnet worden.“
Sieben Kinder hatte das Ehepaar, davon waren beim Tode von Anna Elisabeth bereits vier bereits verstorben.
(19) „Dann es gefiehle also Ihrem treuesten Vater/ daß er Sie vor etwa vierthalb Jahren auff der Reise in Sachsen mit einer ungewöhnlichen Gallen-Kranckheit belegte/ welche unterschiedliche Jahre nicht allein gewähret/ sondern auch beständig sich vermehret/ daß sich endlich daß gesamte Genus nervosum dermassen erschüttert/ daß es hernach auch bey dem geringsten Anfall in die hefftigste Bewegungen gesetzet worden/ worzu noch kame/ daß unter offtmal und häuffiger Ausschüttung der Gallen/ der Magen auch dermassen ruiniret worden/ daß es Mühe genug gekostet/ denselben zu Ihres Lebens=Auffenthalt auch nur in so weit im Stande zu erhalten.“
Am 27.1.1700 auf dem Rückweg von Darmstadt nach Gießen war sie in Kelsterbach bei ihrer Schwester von „unvermutheten Geburths=Schmertzen befallen worden/ daß Sie gezwungen daselbsten zu bleiben und Ihrer Niederkunfft zu erwarten“

Ihre Schwester war Lucretia geb. Schlaff (begr. 3.3.1702), die Ehefrau von Philipp Georg Wicht (geb. 29.5.1668, gest. in Usingen). Dies ist der bei Diehl und Mack genannte Pfr. Wicht, der 1713 wegen Ehebruch vom Dienst abgesetzt und zum Tode verurteilt wurde, dann zum ewigen Gefängnis begnadigt wurde, nach Holland flüchtete und dort zum Judentum übergetreten sein soll [vgl. Hessische Biografie]), Johann Christoph Bielefeld war Pate zweier Söhne von ihm. – Im Januar 1700 trug der Pfarrer von Kelsterbach, Philipp Georg Wicht, Daten zur Familie Bilefeld in das Familienbuch Kelsterbach ein: Am 27.1.1700 wurde der Sohn Johann Christian getauft. Paten waren der ‚hochgelehrte Herr’ Christian Schlaff, Fstl. Hessen-Darmstädtischer Verweser der Grafschaft Eppstein und des Pfarrers ‚Eheliebste’ Eva Lucretia Wicht, geb. Schlaff. Einen Monat später wurde die Mutter Anna Sabina Bilefeld, geb. Schlaff, in Kelsterbach begraben.

(20) Anna Sabina Bielefeld gebar am gleichen Tag einen Sohn. Sie erholte sich gut und sandte ihren Mann mit zwei Kindern nach Gießen. Am Sonntag, dem 4.2.1700, verschlechterte sich ihr Zustand. Es wurde „einen Expressen zu Pferde nacher Gießen an Ihren trautesten Ehe=Herrn gesandt/ daß derselbige sich doch ja so fort naher Kelsterbach möchte einfinden/mitler Zeit man ebenfalls auch die Herren Medicos in Franckfurth/ und wo man sonsten nur Rath und Hülffe zu finden vermeint gehabt/ angesprochen.“
(28) Sie verstarb am 9.2.1700.

Ihr Bruder Christian Schlaff (23.8.1661-31.3.1733) war Amtsverwalter der Herrschaft Eppstein (vgl. Katalog der fürstlich Stolberg-Stolberg’schen Leichenpredigten-Sammlung, Nr. 20016) und damit dem Spener-Korrespondenten Johann Maximilian Lersner (22.05.1648-17.01.1702), hessen-darmstädtischer Rat und Oberamtmann über die Herrschaft Eppstein, unterstellt. Deshalb bittet Philipp Jakob Spener in seinem Brief an seine Frankfurter Korrespondentin Anna Elisabeth Kißner vom 18. Juli 1693:

Im übrigen bin ich nun mehr über der beantwortung der lästerschrifft unfug der pietisten, als welche allerdings nöthig erachtet worden: da bitte mich nun zu berichten, […] und zwar förderlich, weil die Meße nahet berichten zu laßen, in welcher Woche H. D. Bielefelds Hausfrau gelegen: damit ich seine Unschuld retten könne. Ich habe bereits vor einem Jahre an ihn geschrieben, daß man dergleichen von ihm außgebe: so antwortete er damal, er wäre noch nach der Hochzeit nach 15 oder 16 Wochen gewesen und nun zu Darmstadt in den 4. Monat, und die Hausfr[au] seye noch unentbunden. Wo es geliebte Schwester sonst nicht weiß, so hoffe ich daß H. Lersner, den hertz[lich] grüße nachricht geben könne: wäre sehr gut, wo ich den Tag der Hochzeit und der geburth setzen könte.

Archiv der Franckeschen Stiftungen, Hauptarchiv, AFSt/H D 107, 525-530.

Im Artikel „Bilefeld, Johann Christoph“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/116164816> (Stand: 4.9.2020) werden die oben genannten Quellen ausgewertet.

Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes durch Johann Christoph Bielefeld

In der 1693 erschienenen Streitschrift “Ausführliche Beschreibung des Unfugs […]” wird u.a. Johann Christoph Bielefeld eine voreheliche Kindszeugung unterstellt, die Philipp Jakob Spener ausführlich widerlegt.

Johann Christoph Bielefeld (25.12.1664-21.6.1727) wurde 1692 mit 28 Jahren von Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt zum Oberhofprediger, Superintendent und Konsistorialbeisitzer nach Darmstadt berufen – gezielt als Pietist. Im darauf folgenden Jahr wurde er zugleich Professor der Theologie und Superintendent in Gießen. 1705 wurde er in Darmstadt als Oberkirchenrat entlassen, blieb aber erster Superintendent und Konsistorialdirektor sowie Professor der Theologie in Gießen. Er ist eine wichtige Persönlichkeit des Pietismus.

In der Streitschrift Ausführliche Beschreibung Des Unfugs … wird in Locus XVII behauptet:

Locus XVII. de hypocristi in vita & moribus von dem Schein des gottseligen Lebens/ ob gleich die Krafft verleugnet wird. Das stehet zwar nicht so klar in ihren Schrifften/ vielmehr findet man das gegentheil/ daß man aufrichtig und von gantzem Hertzen sich der Gottseligkeit befleißigen solle. Aber wenn dieses Vorgeben mit ihrer Praxi überleget wird/ da findet sich die Heucheley.

Nur ein eintziges Exempel beyzubringen/ solte nicht ein iedweder/ wer D. Johann Christoph Bielefelds Disputationem inauguralem de Theologiâ piâ unicè verâ, so er den 2. Octobr. 1690. zum Kiel gehalten/ lieset/ für einen heiligen Engel halten: D. Spener hat ihn auch als einen lieben wohlgerathenen frommen Sohn und grossen Heiligen an dem Darmstadtischen Hof/ dem seligen D. Wilden zu succediren commendiret.

Ehe er dahin reiset/ will er seine nahe Blutsfreundin in gradu jure Saxonico prohibito heyrathen/ dahero ihn ohne erhaltene dispensation nicht zu copuliren ein Verbot ergehet. Er ziehet außer Landes/ und läst sich daselbst copuliren/ und als er seiner Begünstigung halber Rechenschafft geben soll/ macht er sich davon. Da weisets sichs aus/ daß er seine Blutsfreundin vor der Ehe/ als er noch seines Herrn Vaters Substitutus in Delitzsch gewesen/ geschwängert/ es wäre denn Partus semestris legitimus, wofür er itzo so sehr streitet/ denn im sechsten Monden ist sie eines Kindes genesen.

Ausführliche Beschreibung Des Unfugs, Welchen Die Pietisten zu Halberstadt im Monat Decembri 1692. ümb die heilige Weyhnachts-Zeit gestifftet. Dabey zugleich von dem Pietistischen Wesen in gemein etwas gründlicher gehandelt wird. Anno 1693, 31f.
Philipp Jakob Spener beantwortet die Streitschrift, als deren Urheber er Johann Benedikt Carpzov vermutet, und geht ausführlich auf die Vorwürfe der vorehelichen Kindszeugung und der illegalen Heirat ein:

§ 39. Der nechste locus XVII. solle heißen de hypocristi in vita & moribus: von dem schein des gottseligen lebens/ ob gleich die krafft verleugnet wird. Dabey lautets: das stehet zwar nicht so klar in ihren schrifften/ vielmehr findet man das gegentheil/ daß man auffrichtig und von hertzen sich der gottseligkeit befleissigen solle. Aber wenn dieses vorgeben mit der praxi überleget wird/ da findet sich die heucheley.

1. Wird hie gehandelt von der Theologia pietistica und ein systema derselben entworfen: nun in die systema kommt die bekäntnüs der kirchen/ wozu sie sich verstehet/ nicht aber was dieser und jener in particulari gutes oder böses thue. Wie ich dann nicht wolte/ daß man in der Theologia Evangelica einen locum machte/ und also ihrer lehr zumesse/ was viele unserer kirchen=glieder/ ja wol vorsteher thun. Also hätte der autor, wo er einen catalogum der klagen gegen die pietisten formiren wollen/ davon einen punct machen können/ dafern er denselben zu erweisen getraute/ aber vor einen locum Theologiae schicket sichs nicht/ nachdem er außtrücklich bekennet/ sie lehreten das gegentheil.

2. Da auch der gegner mir die praxin der so genannten pietisten erweisen wollen/ wäre es abermahl an einem exempel zu wenig/ ob er auch dieses darthun könte:

3. Auff Hn. D. Joh. Christoph Bilefelden aber zu kommen/ so wird derselbe vor sich/ wo ers würdig achtet/ zu antworten wissen: würde vielleicht auch schon geschehen seyn/ wo die Rhein= und Mayn=gegend nicht eine weil in so grosser gefahr gestanden/ also daß neben seiner gnädigsten herrschafft der rechtschaffne mann von Darmstadt entweichen müssen.

4. Wo ich der erste gewesen/ so denselben an hochfürstlichen Hoff von denselben recommendiret/ schämte ich mich dessen nicht/ sondern hielte mirs vor eine ehre; wie ich aber/ ob ich auch von vacanzen höre/ nicht gewohnt bin/ ohngefragt mit meinen vorschlägen mich anzumelden: also bekame ich auch erstlich von dem hochfürstlichen Hoff schreiben da von mir/ was von Herrn D. Bilefelden in absicht auf die vacirende stelle hielte/ begehret worden/ da ich nun nicht anders/ als was GOtt/ die wahrheit und die liebe mich schreiben hiesse/ antwortete/ so wurde die commission mir stracks auffgetragen/ ihn ob er den beruff gehorsamst annehmen wolte/ zu sondiren/ und ihm alsdann denselben in hohem namen anzutragen. Worauff auch in nicht langer zeit alles zu völliger richtigkeit gelanget ist.

5. Vor einen sohn habe ich Hn. D. Bilefelden nicht anzusehen/ indem mich der HErr bey ihm zu einem werckzeug seiner gnade nicht gebrauchet hat/ wol aber vor einen geliebten und wehrten bruder in dem HErrn.

6. Die beschuldigungen gegen den christlichen mann sind derjenigen art/ wie wir sie fast insgemein in dem unfug finden/ nemlich handgreifflicher falschheit. Eine offenbahre unwahrheit ists/ daß er weil er ohne erhaltene dispensation nicht copuliret werden können/ ausser landes gezogen: dann er des Herzogs HochFürstl. Durchl. eigen hand und sigel hat/ auff dero sonderbahren befehl die Copulation in der Residenz Mersburg durch den Hoff= und Stiffts=Prediger Herrn Christian Crusium verrichtet worden. Das heisset ja nicht ausser landes.

7. Eine nicht weniger offenbahre unwahrheit ists/ daß seine haußfrau in dem sechsten monat niedergekommen seye: da sie doch den 24. Januar. copuliret und den 10. Aug. entbunden worden: da rechne man wie man wil/ und sehe/ obs nicht der siebenzehende tag des siebenden (insgemein in allen rechten zu einer unsträfflichen geburt autorisirten) monats seye? daher auch solche sieben=monatliche geburten sehr gemein/ welche sonderlich bey ersten kindern auß unzählichen ursachen folgen können. Darzu noch hier kam/ daß sie tages vorher auff der treppe einen fall gethan/ darüber der Fürstl. Leib=Medicus Herrn. D. Schleyermacher verschiedene artzneyen geordnet/ doch so bald beysorge getragen/ daß es wegen fortgang der frucht mißlich wäre. Jedoch hat GOtt gnädig durchgeholffen/ und mutter und kind erhalten: aber daß beyde offters schwächlich gewesen/ und jene sonderlich noch bißher von dem fall ungelegenheit gefühlet. Da nun ohne einige solche eusserliche veranlassung gegen eine geburt des siebenden monden nichts einzuwenden wäre/ wie viel weniger gegen eine solche die noch durch eusserlichen fall befördert worden? es muß aber dem teuffel sonderlich dran gelegen gewesen seyn/ eine solche klecke diesem Christlichen Theologo anzuhengen/ daß er schon dergleichen lang vorhin/ da die gute frau noch schwanger war/ ausgesprengt hat/ und solche zu frühe niederkunfft über fürstliche taffel gebracht worden ist: also daß ich davon hörende selbs an Hn. D. Bilefelden schriebe/ was man von ihm vorgebe/ anzeigte und antwort verlangte/ die er mir auch dieses falls wiederfahren liesse/ und wünschete/ daß er in allem seine feinde gleichermassen zuschanden machen könnte/ dann es gehe schon gegen das ende des siebenden monats ihres ehestandes/ und seine haußfrau seye noch unentbunden.

Wie nun der leser hierauß auch dieses treuen Lehrers unschuld sihet/ so wird er auch billichen unwillen fassen gegen des lästerers so unverschämte boßheit/ der auß einem noch darzu von ihm so offenbahr erdichtetem exempel gar einen locum der pietistischen Theologie zu machen sich unterstanden: aber auch darauß desto mehr erkennen/ mit was vor einem mann er es zu thun habe/ um auch in anderm ihm desto weniger glauben zuzustellen.

Philipp Jacob Speners D. Churf. Brandenb. Raths und Propsten zu Berlin Gründliche Beantwortung Einer mit Lästerungen angefüllten Schrifft/ (unter dem Titul: Außführliche Beschreibung Deß Unfugs der Pietisten m.f.w.) Zu Rettung der Warheit und so seiner als unter-schiedlicher anderer Christlicher Freunde Unschuld. Franckfurt am Mayn/ In Verlegung Johann David Zunners/ Im Jahre Christi 1693, 156-158.

Der Name dieser ersten Ehefrau Bielefelds galt bisher in der Literatur als nicht bekannt (vgl. Rüdiger Mack, Pietismus und Frühaufklärung an der Universität Gießen und in Hessen-Darmstadt, Gießen 1984, 146, Anm. 461 – gegen: Kirchenbehörden und Kirchendiener in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt von der Reformation bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, im Auftrag der Historischen Kommission bearb. von Wilhelm Diehl (Hassia sacra 2), Darmstadt 1925, 47).

Der folgende Blogbeitrag https://spener.hypotheses.org/768 stellt die erste Ehefrau von Johann Christoph Bielefeld vor.

Spener bricht die Korrespondenz mit Georg Conrad Dilfeld ab

Mit Georg Conrad Dilfeld führte Philipp Jakob Spener seine erste große Auseinandersetzung, nachdem dieser 1679 gegen seinen Schwager Johann Heinrich Horb und ihn mit einer Streitschrift vorging.

“Durch schreiben unter uns über solche streit=sachen zu conferiren, ist mir nicht thunlich. Ich bedarff meine zeit zu andern nützlichern dingen und habe aus dem erfolg auf die ersten meine briefe gesehen, wie mißlich es seye zu correspondiren, wo man auff anderes hinziehlet, wie sich damal der ausgang gezeiget und mich darinnen klüger gemacht.”

Aus: Speners letztem Brief an Georg Conrad Dilfeld in Nordhausen (Frankfurt a.M., 27. Januar 1683)
in: Ph. J. Spener, Briefe aus der Frankfurter Zeit 1666-1686, Band 6: 1682-1683, Brief Nr. 121, Seite 547, Zeilen 52-56.

Georg Conrad Dilfeld (ca. 1630-24.4.1684), geboren in Nordhausen, war seit 1656 Diaconus an der Nikolaikirche in seiner Heimatstadt und profilierte sich seit 1663 in der frühneuzeitlichen Öffentlichkeit mit diversen Streitschriften gegen aus seiner Sicht heterodoxe Theologen. Mit ihm führte Spener seine erste große Auseinandersetzung, nachdem Dilfeld ihn und seinen Schwager Johann Heinrich Horb 1679 mit der Theosophia Horbio-Speneriana Oder Sonderbahre Gottes Gelahrtheit Hn. Henrici Horbs […]; Und seines Schwagers Hn. Philippi Jacobi Speners Theologiae Doctoris, Primarii und Senioris des Ministerii zu Franckfurt am Mayn … angegriffen hatte. Der Streit zog sich mehrere Jahre hin, ebenso wie der Briefwechsel beider Kontrahenten – allerdings zunehmend zu Speners Unzufriedenheit. Mit diesem Brief zu Beginn des Jahres 1683 brach Spener den Kontakt endgültig ab.

Vgl. dazu: J. Wallmann, Spener und Dilfeld. Der Hintergrund des ersten pietistischen Streits, in: Ders., Theologie und Frömmigkeit im Zeitalter des Barock. Tübingen: Mohr 1995, 197-219.

Identifizierung einer Geliebten von Johann Friedrich Mayer (1650-1712)

1691 schreibt Philipp Jakob Spener an die Ex-Geliebte von Johann Friedrich Mayer. Diese kann identifiziert werden.

Am 17. Dezember 1691 schreibt Philipp Jakob Spener einer (wohl) jungen Dame: „GLeichwie ich von unterschiedlichen jahren über das ärgernus, so von ihrem und D. N. N. verdächtigen umgang zu öffentlichem gerüchte ausgebrochen ist, mich betrübet habe, so hat mich hingegen erfreuet, aus dero eigenhändigem zu vernehmen, nicht so wol die warheit des bösen, welches ohne das allzugewiß zu seyn mich versicherte und zimlicher weise wuste, als vielmehr daß daraus billich schliesse, der gütige Vater werde sich ihrer erbarmet und zu wahrer buß ihre seele kräftig zu rühren angefangen haben […] Also wolle sie ja um ihres GOttes willen die begangene sünde nicht gering sondern himmelschwer halten. Sie vergleiche ja ihre sünde nicht mit der sünde dessen der sie verführet hat, um die ihrige vor GOtt geringer zu machen, sondern lasse sich die ihrige als solche grosse berge vorkommen, davor stehende sie die andere kaum sehen möchte. Sie gedencke, wie schwerlich sie sich versündiget habe an dem heiligen GOtt mit unreinigkeit ihrer seele und leibes; […] an den geliebten eltern, welche nicht anders als mit schmertzen die sache ansehen können; an dem armen mann selbst, von deme sie sich zum werckzeuge ehebrecherischer geilheit hat mißbrauchen lassen; an ihrem leib, den sie beflecken lassen; an ihrer seelen, in dero sie auf so lange alles licht der gnaden ausgelöschet, und sich zu göttlichen wirckungen untüchtig gemacht. […]“
Im weiteren Verlauf antwortet er auf drei Fragen, die ihm gestellt worden. „1. An. D. N. N. wird zu schreiben allerdings nöthig seyn, aufdaß sie ihrer seits alles thue, nachdem sie miteinander gesündiget haben, und sie nun zu dem anfang der bekehrung barmhertzigkeit erlanget hat, ihn auch zu gleicher buß zu ermahnen. Sie gedencke aber, daß sie an ihn schreibe vor GOtt, nicht aus oder in einem haß oder rache gegen ihn, sondern in einer erbarmenden liebe seiner seele, die nun den platz der vorigen unkeuschen liebe einnehmen, und derselben bösen widerum ersetzen solle. Es wird aber der inhalt des schreibens billich darinn bestehen, daß sie ihm seine sünde und dero schwere vorhalte, wie er, dem als einem prediger und seelenvater vor ihre seele zu sorgen, und sie aus dem verderben herauszuziehen gebühret hätte, sie zu dergleichen schandthaten verleitet, und also vielfache schuld auf sich geladen, daher sein leben, und an sich sonsten heiliges amt durch solche boßheit und beharrende unbußfertigkeit unwürdig geführet und entheiliget habe: daher sie ihn erinnere, nachdem der HErr sie zu gnaden angenommen, daß er auch solche in rechtschaffener und ungeheuchelter buß suchen, und nicht warten solle, bis ein schreckliches gericht Gottes, in welches er sonsten eile, über ihn also falle, daß kein retten mehr seye. Sie wird auch nicht übel thun, wo sie austrücklich in ihrem schreiben gedencket, daß sie ihre sünde mir angezeigt, und zu ihrer buß von mir rath gesucht habe: ob etwan, dieses ihn so vielmehr schrecke, und durch Gottes gnade seine übrige busse desto hertzlicher befordere, auch von anderem bösen abhalten möchte. Ich kan versichern, daß ich bis daher, weil er mich hart angegriffen, weswegen mich auch habe verantworten müssen, treulich vor ihn gebeten, daß ihm doch GOtt die augen öffnen möchte, zu erkennen, wie er vor seinen augen stehe, um in wahrer buß demjenigen schweren gericht, davon ich ihn nicht ferne zu seyn sorge, seliglich zu entgehen. Dieses solle alle meine rache vor das mir erzeigte böse seyn, daß ich wünsche, und wo es erfolgte, mich dessen freuen würde, ihn aus des satans stricken völlig erlöset, und in dem stande, daß er das wort des HErrn ohn sünde in seinen mund nehmen könte, zu sehen. Dieses bitte und wünsche ihm von grund der seelen, und werde von solchem gebet nicht ablassen, er fahre nun fort mich zu hassen oder zu lieben: wiewol mit jenem er seiner eigenen seelen den grösten schaden thut, so mir leid ist.“
2. empfiehlt er, auch den eigenen Eltern alles mitzuteilen: „ich hielte aber davor, das rathsamst wäre, solches auf eine solche art schrifftlich zu thun, daß sie solche stunde nicht eben zu hause wäre, wo die erste flamme des zorns aufgehen möchte, um ihnen alsdann erst zu gesicht zu kommen, wo solche sich ein wenig geleget. Hielte sie es auch vor rathsam und ihrer sache gedienet, wolte ich auf begehren ein schreiben an den Herrn vater überschicken, so sie mit dem ihrigen præsentiren liesse, dessen inhalt wäre, derselben besorglichen zorn zu begütigen, darauf denn nachricht erwarte.“
In seiner Antwort auf die dritte Frage empfiehlt Spener: „In N. N. zu bleiben, riethe ich selber nicht“.

Dieser Brief Speners ist in den „Letzten Theologischen Bedencken, Anderer Theil, 1713 (2. Aufl. 1721), S. 260-263 nach seinem Tode durch Freiherr Carl Hildebrand von Canstein veröffentlicht worden. Dort ist das Schreiben im fünften Capitel, Articulus I. „Aufmunterungs- und vermahnungsschreiben“ als „1. Ermahnungs=schreiben zur hertzlichen busse an eine in grobe sünden gefallene person“ erschienen. Die Empfängerin des Schreibens ist nicht genannt. Der Geliebte der Dame wurde verfremdet zu „D. N. N.“, wobei D. in der Regel den akademischen Doktor-Grad angibt. Das „N. N.“ in der Antwort auf die dritte Frage bezieht sich wohl auf den derzeitigen Wohnort der Empfängerin.

Am 16. April 1718 schreibt Freiherr Carl Hildebrand von Canstein an August Hermann Francke „Man beliebe doch nachzulesen B. Speneri schreiben in casu Maieriano tom. der letzen bedencken p. 260 cap. 5.“ (Handschrift im Archiv der Franckeschen Stiftungen, Signatur: AFSt/H C 3, 690-693, Zitat auf 693). Dieser Brief ist als Nr. 850 in Peter Schicketanz (Hg.): Der Briefwechsel Carl Hildebrand von Cansteins mit August Hermann Francke (TGP III 1), Berlin, New York : de Gruyter 1972 publiziert. (Siehe auch den Hinweis darauf in: Dietrich Blaufuß: Der Theologe Johann Friedrich Mayer [1650-1712]. Fromme Orthodoxie und Gelehrsamkeit im Luthertum, in: Ders.: Korrespondierender Pietismus. Ausgewählte Beiträge, Leipzig 2003, 303-336, hier: 335f.)

Damit ist „D. N. N.“ im Druck von Speners Brief als Johann Friedrich Mayer identifiziert, „N. N.“ als Ort ist demzufolge Hamburg. Spener schreibt demnach an die Ex-Geliebte des Hamburger Hauptpastors an der St. Jacobi-Kirche.

Bereits 1686, als Johann Friedrich Mayer noch Professor der Theologie an der Universität Wittenberg und Prediger an der Wittenberger Schlosskirche war, hatte dieser mit seinem Privatleben Aufsehen erregt. 1674 hatte er Catharina Sabina Welsch, Tochter des Leipziger Medizinprofessors Gottfried Welsch (1618-1690), geheiratet. Nach zwölf Jahren endete die Ehe aufgrund tiefer Zerwürfnisse mit einer damals seltenen Scheidung. Dies beeinträchtigte Mayers Wittenberger Wirksamkeit und führte dazu, dass man seiner Berufung als Hauptpastor der St.-Jacobi Kirche nach Hamburg im gleichen Jahr schnell zustimmte. Philipp Jakob Spener war im Ehescheidungsverfahren als Gutachter tätig, was zu einem tiefgehenden und dauerhaften Zerwürfnis zwischen Mayer und Spener führte, zumal dieser ihm auch zwei anstehende Professuren in Wittenberg verwehrte. Mayer sollte sich in der Folge als Vertreter der lutherischen Orthodoxie zu einem der ärgsten Gegner Speners entwickeln.
(Eine satirische Bronzegußmedaille von 1694 stellt Unruhen um den evangelischen Pastor Johann Friedrich Mayer dar.)

Nach Johannes Geffcken: Johann Winckler und die Hamburgische Kirche in seiner Zeit (1684-1705), Hamburg 1861, 145 u. 185f war Catharina Bebel, Tochter des Theologieprofessors Balthasar Bebel (1632-1686) in Hamburg Haushälterin von Johann Friedrich Mayer.
(Balthasar Bebel, mit dem Spener korrespondierte, war Kollege Mayers in Wittenberg gewesen und dort kurz nach seinem Amtsantritt aufgrund eines Schlaganfalls verstorben. Mutter von Catharina Bebel war Salomé geb. Thürmann, deren Onkel und Pate war Johann Conrad Dannhauer, der wohl wichtigste Lehrer von Philipp Jakob Spener in Straßburg [Johann Christoph Erdmann: Lebensbeschreibungen und litterarische Nachrichten von den Wittenbergschen Theologen seit der Stiftung der Universität 1502, bis zur dritten hundertjährlichen Säkularfeyer 1802; aus den Matrikeln und andern glaubwürdigen Urkunden, Wittenberg 1804, 96f.].)

1702 veröffentlichte Johann Friedrich Mayer unter dem Namen von Catharina Bebel die Schrift C. B. Rettung Ihres Ehrlichen Nahmens, wider Hn. M. Johann Wincklers, Seniors in Hamburg, Ehrenrührende Anzüglichkeiten Greiffswald [1702] im Kontext der Streitigkeiten in Hamburg nach dem Weggang Mayers nach Greifswald als Antwort auf Johann Wincklers Pastoris zu St. Michaelis, und R. Ministerii Senioris, Höchst-gemüßigte und freymüthige Darlegung Seiner Unschuld und Ursachen, Die Jhn bewogen, Jn Tit. Herrn Johann Friederich Mayers … Vocations-Werck, Das Pastorat zu St. Jacobi betreffend, nicht zugehehlen : Von Jhm in den Druck gegeben, Hamb. den 7. Novembr. 1702. (Vgl. Daniel Bellingradt: The early modern city as a resonating box: media, the public sphere and the urban space of the Holy Roman Empire, Cologne and Hamburg c. 1700, in: Journal of Early Modern History 16,3 (2012), 201-240, hier 224-232). Dies setzte eine Folge von (gedruckten) Reaktionen in Gang. Johann Winckler antwortete mit: Abermahlige Abgenöthigte Darlegung Seiner Unschuld Gegen Die aus Grypswald von neuen eingelauffene schwere Aufflagen : Zum Druck gegeben Hamburg den 23. Novembr. 1702. Darin erklärte er, „welch ſchweres Aergerniß es ſei, daß Dr. Mayer ohne obrigkeitliches Erkenntniß, welches er nicht habe er langen können, ſeit Jahren von ſeiner Frau getrennt lebe, daß durch alle Mittel, die auch Winckler aufgeboten, eine Ausſöhnung (welche die Frau ſuchte) herbeizuführen, Mayer nicht zu bewegen geweſen, und daß daran die Jgfr. Bebel die vornehmſte Urſache ſei.“ (Johannes Geffcken: Johann Winckler und die hamburgische Kirche in seiner Zeit (1684-1705) nach gleichzeitigen, vornehmlich handschriftlichen Quellen, Hamburg 1861, 164-195, Zitat: 186) (Vgl. SUB Hamburg Cod. Hans. III, 117-119 [Nr. 9], Schreiben von Johann Winckler, betr. Catharina Bebel – die ersten acht und die letzten sechs Seiten geben „C. B. Rettung Ihres Ehrlichen Nahmens …“ wieder).

Da Spener anbietet, dem Vater der Briefempfängerin zu schreiben, Balthasar Bebel jedoch zum Abfassungszeitpunkt des Briefes bereits fünf Jahre verstorben ist (er verstarb am 2. Oktober 1686, der Brief ist aber auf den 17. Dezember 1691 datiert), muss sich Speners Brief an eine andere Dame richten.

Ein weiterer Hinweis ist bei Frank Hartmann: Johann Heinrich Horb (1645 – 1695). Leben und Werk bis zum Beginn der Hamburger pietistischen Streitigkeiten 1693 (Hallesche Forschungen 12), Tübingen 2004, 318f. in Anmerkung 285 zu finden. „[…] Auch in Hamburg wurde Mayer übrigens, wohl zurecht, des Ehebruchs verdächtigt: Er hatte ein Verhältnis mit einer Tochter des Ratsherrn Anckelmann, die bereits verlobt, deren Verlobter jedoch für längere Zeit ins Ausland gereist war. Nachdem Mayer sich einer anderen zugewandt hatte, habe die Tocher Anckelmanns Horb ihre und Mayers Vergehen bekannt, auf Anstiften des Diakons Elmenhorst aber alles widerrufen. Zugleich wandte auch sie sich einem anderen Mann namens Schunck zu, der ihr die Ehe versprach. Als ihr erster Verlobter aus dem Ausland zurückkehrte, hat sie das Vergehen mit Mayer erneut bekannt und in einem Brief auch Spener mitgeteilt und bat gleichzeitig, von ihrer alten Verlobung freigesprochen zu werden, um mit Schunck eine Ehe eingehen zu können. – Vgl. Horb an Spener, 1.5.1689, Herrnhut, Nr. 22, 67; ebd., 27.8.1690, Nr. 39, 118; s.d., Nr. 53, 165; ebd., s.d., Nr. 69, 200; ausführlich: ebd., 11.12.1691, Nr. 70, 200-202. – Speners »Ermahnungsschreiben« an die Tochter Anckelmann ist 1711 von seinem Biographen C. H. von Canstein veröffentlicht worden.“ Dieses »Ermahnungsschreiben« ist eben der Brief Speners vom 17. Dezember 1691. Daher ist der Familienname der Adressatin des Briefes Anckelmann.

Eberhard Anckelmann korrespondierte mit Spener, blieb aber unverheiratet (vgl. Hans Schröder, Lexikon der hamburgischen Schriftsteller, Bd. 1, Hamburg 1851, 64). Deshalb kann möglicherweise dessen Bruder Theodor Anckelmann (1638-1710) der Vater sein, dem Spener zu schreiben anfragt.

Johann Heinrich Horb war seit 1685 Hauptpastor an St. Nicolai in Hamburg und mit Sophia Cäcilia, der Schwester von Philipp Jakob Spener, verheiratet. Horb schrieb am 11. Dezember 1691 an Spener (Unitätsarchiv Herrnhut, R.23.A 5 [Epistolae Horbii Spenerum], Nr. 70 [S. 200-202]) – also sechs Tage, bevor Spener sein Antwortschreiben verfasst. Darin nennt er die „Ankelmann Tochter“ und erläutert er, dass die „ander Tochter“ (S. 201 Zeile 1), also die zweite Anckelmann-Tochter, zunächst „[…] sich verlobt an einen Liefländischen von Adel Diesenhausen genant, von dem sie auch noch einen Ring von kostbaren Diamanten am finger trägt, wie nun dieser in Holändischer Campagne schon etl. Jahre gewesen, ist sie diesem untreu worden, u. hat D. M. die Ehe versprochen, auch mit ihm in allerl. Greuel etl. Jahre gelebet. Wie nun Mayer ihrer müde worden und zu einer andern ist gehalten, hat sie H. W. [Johann Winckler] u. mir seine mit ihr verübte boßheit entdecket, u. sich bußferig angestellet, die künfftig Meyern seine Sünde wolle vorstellen, u. im das erschöckl. Zeugniß wole zu gemüthe führen. Sie hat aber weder diesem versprechen genug gethan, noch auch von Sünden abgelassen, sondern bald darauf sich an einen andern gehangen, Namens Schunck, einen Mecklenb. von Adel, der ihr auch die Ehe mit vielen verführungen versprochen, sie anbei geschwängert u. darauf in Holland gezogen, nun er aus der Campagne wiederkomme, läst er sich bei H. W. u. mir als ein[en] mit Gotteslästerl. Gedanken geplagten anmelden, u. um Rath u. Fürbitte beide ansprechen, indem wir mit ihm umgehen, u. die Ankerl. Tochter sein hier sein erfährt, läßt sie uns beide wissen, dieser Schunk werde vom Teufel geplagt, wegen s. bösen Gewissens, daß er ihr mit so vieler Betheuerung die Ehe versprochen so allein mit ihr geführet, sondern immer in Ehebruch u. Blutschande gelebet, u. bittet uns beide daß wir ihm s. Eid zu Gemüthe führen, u. ihn anhalten sollen, sie zu heirathen […]“.

Als Geliebte von Johann Friedrich Mayer kommt nur die „ander Tochter“, die zweite Tochter von Theodor Anckelmann Margarethe Barbara Anckelmann (27.2.1672-1.12.1751) in Frage, die wohl weder ihren Verlobten Herrn von Tiesenhausen aus Livland, noch ihren aus dem Krieg zurückgekehrten Geliebten Herrn von Schunck aus Mecklenburg heiratet, worauf sie, wie in o.a. Brief geschildert, hofft, sondern am 26.9.1701 mit Hinrich Mattfeld (d.J.) – nach dem Tode von dessen erster Frau Susanna geb. Buschmann – die Ehe eingeht (vgl. Genealogische und biographische Notizen über die seit der Reformation verstorbenen hamburgischen Bürgermeister. Bey Veranlassung des Vereins für hamburgische Geschichte gesammelt vom Ober-Auditeur Friedrich Georg Buek, J.U.D., Hamburg 1840, 170f.).

Zur Rolle Hamburgs als Umschlagplatz – auch in den kriegerischen Auseinandersetzungen des Pfälzischen Erbfolgekrieges u.a. in den Spanischen Niederlanden, aus dem der Verlobte Herr von Tiesenhausen evtl. nicht zurückkehrte – vgl.: Yuta Kikuchi, Hamburgs Ostsee- und Mitteleuropahandel 1600-1800. Warenaustausch und Hinterlandnetzwerke (Wirtschafts- und Sozialhistorische Studien, 20), Köln 2018.

Die älteste Tochter von Theodor Anckelmann ist Catharina (15.7.1669-3.5.1729), die bereits wenige Wochen nach diesen Ereignissen am 3.5.1691 den Kaufmann Hinrich Matsen (25.5.1665- begr. 9.8.1702) heiratete. Ihre jüngste Schwester Catharina Elisabeth Anckelmann (20.02.1675-21.10.1676) starb bereits als Säugling. Die Halbschwestern aus zweiter Ehe sind alle zu jung, um in Betracht gezogen werden zu können. Die Töchter von Diedrich Anckelmann (1602-1643) waren zum Briefzeitpunkt alle bereits verheiratet. Von den fünf Söhnen und zwei Töchtern des Ratsherrn Caspar Anckelmann (1632-1711) ist nur von dessen Sohn Adrian Albert (1680-1755) überliefert, dass er das Erwachsenenalter erreichte. Albert Anckelmann (1636-1686) war bereits verstorben, weshalb seine Töchter nicht berücksichtigt werden.

Evtl. kannte Spener im Kontext seiner heraldischen Forschungen von Theodor Anckelmann, Inscriptiones antiquissimae et celeberrimae urbis patriae Hamburgensis, Heidelberg 1663 (erweitert Hamburg 1706). Die Korrespondenz mit Eberhard Anckelmann und die mögliche Bekanntheit von Theodor Anckelmann können erklären, wieso Spener davon ausgeht, dass ein Schreiben von ihm positiv aufgenommen würde und der Empfängerin helfen könnte. Außerdem wäre es wohl auch sehr menschlich von der zum Briefdatum neunzehnjährigen Margaretha Barbara Anckelmann, sich in dieser Situation an den von Mayer als dessen Hauptwidersacher empfundenen Spener zu wenden, wo bereits familiäre Kontakte bestehen und sie sich bereits Speners Schwager Johann Heinrich Horb und auch Johann Winckler anvertraut hatte, die in Hamburg bekanntermaßen konträr zu Johann Friedrich Mayer standen.

Die Informationen zur Familie Anckelmann sind zu finden in: B. Pabst, Die Familie Anckelmann in Hamburg und Leipzig. Gelehrte, Rats- und Handelsherren, Teil 3: Die Familie Esich aus Bremen und die späten Hamburger Anckelmann – online zu finden unter: http://familienforschung-pabst.de/pdf/A-III-esich.pdf

Für die dort zusammengetragenen Informationen danke ich sehr.

Zum Besitzen müssen

“Ach wie viel 1000. Sünden blieben unterwegen / wo jeder damit wolte zu frieden seyn / was er nur haben muß / und nicht glaubte / daß er alles haben müste / was eben andere seines gleichen haben. Wie viel zeit hätte ein solcher mensch offt übrig zu seines Gottes dienst / mittel zu seines neben=menschen besten und hülff / und bey sich ein tausendmahl ruhiger gemüth.”

Ph. J. Spener, Invocavitpredigt 1670; in: Ders., Erste Geistliche Schrifften, Frankfurt a.M. 1699, 245.

Weihnachtspost

“Gnädigster Fürst und Herr, E[ure] Hochfürstl[iche] Durchl[aucht] gnädigstes ist mir nechst den heiligen abend von der post wol geliefert, ich aber so bald zu antworten durch die fest=arbeiten gehindert worden, daß es also auf einen post=tag ausgesetzt lassen müssen.”

Aus: Speners Brief an Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow in Güstrow (Dresden, 28. Dezember 1688)
in: Ph. J. Spener, Briefe aus der Dresdner Zeit 1686-1691, Band 2: 1688, Brief Nr. 121, Seite 503, Zeilen 1-5.

Speners Haltung betr. Migrantinnen und Migranten

Zum Internationalen Tag der Migranten der UNO

“Daß in dem Hochlobl[ichen] Fürstentuhm Wirtenberg die aufnahm der verjagten armen Waldenser resolviret worden, ist mir eine rechte freude, als der ich den armen leuten billig gönne, daß sie mögen nach ihren langen trangsahlen wiederum eine ruhe finden, daher ich auch hoffe, daß sie einem lande segen bringen werden, welches barmhertzigk[eit] an Ihnen erzeiget; ich zweifle auch nicht, da die herzen zu einer liebe und vertrauligkeit zu uns durch liebreiche aufnahm werden gelenket werden, so werde auch solches eine bereitung derselben seyn, unsere warheit auch völliger zu erkennen. Daher wünsche, daß die tractaten durch anderwerts herkommende consilia, wie etwas anregung geschehe, nicht mögen unterbrochen, sondern zum stande und vollziehung gebracht werden. Der Herr sehe der armen leute, die nicht um ihrer noch anklebenden irrthumen, sondern eigentlich um der mit uns gemeinen warheit willen vorneml[ich] leiden, elend an, laße sie sich wiederum erquicken, und, wo die reihe des leydens auch uns betreffen wird, zeige auch uns einen ort der zuflucht.”

Aus: Speners Brief an [Johann Georg Kulpis in Stuttgart] (Dresden, 29. Februar 1688)
in: Ph. J. Spener, Briefe aus der Dresdner Zeit 1686-1691, Band 2: 1688, Brief Nr. 20, Seite 96-97, Zeilen 1-15.

Suche nach Spener-Briefen

Für unser Editionsprojekt sind wir für Hinweise auf weiter Briefe von bzw. an Spener und auch für Hinweise auf Spener-Korrespondenz in anderen Korrespondenzen sehr dankbar.

Noch im 18. Jahrhundert verfügte der Spandauer Garnisons- und Festungsprediger Friedrich Gedicke (1718-1762) über eine Sammlung von Briefen, die insgesamt rund 250 unterschiedliche Absender an Spener gerichtet haben. Deren größter Teil muss als verschollen gelten. Eine von Gedicke geplante Edition ist über die Präsentation weniger Kostproben nicht hinausgekommen.

Gedicke, Friedrich: Epistolarvm Selectissimarvm Leibnitii Schvrtzfleischii Thomasii Schilteri Sebast. Schmidii Jobi Lvdolphi Joh. Bvxtorfii, Clodii Et Molani. Decas Berolini 1745 [VD18 1031850X]