Die erste Ehefrau von Johann Christoph Bielefeld

In der Literatur sind die Angaben zur ersten Ehefrau von Johann Christoph Bielefeld recht konfus. Diese kann aber dank ihrer Leichpredigt identifiziert werden.

In dem Beitrag “Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes von Johann Christoph Bielefeld” wurde ein Einblick in die literarische Auseinandersetzung um die Hochzeit und die Geburt des ersten Kindes von Johann Christoph Bielefeld gegeben.

Wer versucht, in der Literatur Angaben über die Ehen von Johann Christoph Bielefeld zu finden, stößt schnell auf unterschiedliche Angaben.

Zwei Jahre nach J. Chr. Bielefelds Tod schreibt die Fortgesetzte Sammlung von Alten und Neuen Theologischen Sachen … 1729 unter: XIIX. Abſterben berühmter Theologorum: Zu Joh. Christophor. de Bilenfeld:

Er hat ein Fräulein von Wallbrunn geheyrathet, welche damahls Hof-Dame in Dreßden war

Fortgesetzte Sammlung von Alten und Neuen Theologischen Sachen Auff das Jahr 1729. Nebst Den nöthigen Registern. Aus Königl. poln. und Chur=Fürstl. Sächß. PRIVILEGIO, Leipzig, 687f. (Zitat 688)

Er hat sich zweymahl verheyrathet. Einmal geschahe es mit einer Fräul. von Wallbrunn, gewesenen Hofdame zu Dresden. […] Ein Sohn von ihm, Henrich Christoph, Starb 1697 in der Blüte seiner Jahre (M. B. Valentini gedr. Leichenprogr. auf seinen Tod).

Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte. Seit der Reformation bis auf gegenwärtige Zeiten. Besorgt von Friedrich Wilhelm Strieder Fürstl. Hess. Cassel. Bibliothekssekretarius, Erster Band 1781, 397.

Unmittelbar vor seiner Berufung nach Gießen hatte die dortige Orthodoxie eine Broschüre in die Öffentlichkeit lanziert und auf den Frankfurter Büchermarkt geworfen, die zwar speziell den “Unfug der Pietisten in Halberstadt” traf, aber “zugleich von dem pietistischen Wesen insgemein etwas gründlicher” handelte. Hier standen die bösesten Beschuldigungen gegen den Darmstädter Oberhofprediger. Seine 1690 geschlossene Ehe schien nicht sauber zu sein; er habe zur Kopulation außer Landes ziehen müssen, da man im Lande selbst sie ihm verweigerte. Mit gutem Grund; sei doch seine Frau im sechsten Monat nach dem Eheschluß niedergekommen! Eine offene Bestätigung der Gerüchte, die schon während der Schwangerschaft aufgetaucht waren! Daß Spener ihn “als einen lieben, wohlgeratenen, frommen Sohn und großen Heiligen an den Darmstädtischen Hof commendiret”, war demgegenüber doch reinster Hohn! Spener hat in der “gründlichen Beantwortung einer mit Lästerungen angefüllten Schrift” (1693) die Rechtfertigung seines Freundes übernommen, er stellte fest, daß die Kopulation in der Residenz Merseburg durch den Hof- und Stiftsprediger Christian Crusius mit ausdrücklicher herzoglicher Bewilligung, also nicht außer Landes, vollzogen sei, er berechnete die Geburt des Kindes genauestens auf den 17. Tag des 7. Monats, der “insgemein in allen Rechten zu einer unsträflichen Geburt autorisirt” sei, und wies sie als durch einen Fall auf der Treppe veranlaßt nach. Der Landgraf, voller Sorge um den mühsam errungenen Kirchenfrieden, ließ sofort inquirieren, Bilefeld wies hin auf die Konfiskation des Traktates in Erfurt, sie erfolgte auch in Frankfurt, in Hessen- Darmstadt wurde er durch die Zensur verboten, seine Verbreitung also gehemmt. Aber die Führer der Orthodoxie, die an ihm beteiligt waren, hatten ihn gelesen, von dort aus drangen Gerüchte in die Menge, und semper aliquid haeret! Der Traktat verschärfte den Verdacht gegen Bilefeld.

Walther Köhler, Die Anfänge des Pietismus in Gießen 1689-1695, Gießen 1907, 72f.

[Zu den Vorgängen um den Traktat “Ausführliche Beschreibung des unfugs, welche die Pietisten zu Halberstadt im Monat Decembri 1692 um die hl. Weihnachtszeit gestiftet, dabei zugleich von dem pietistischen Wesen in gemein etwas gründlicher gehandelt wird” siehe den Beitrag: “Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes von Johann Christoph Bielefeld”.]

Nach Strieder war Bilefeld zweimal verheiratet. Die erste Ehe schloß er im Jahr 1690, als dermaliger Adjunkt in Delitzsch, mit einer “gewesenen Hofdame zu Dresden”, einem Fräulein von Wallbrunn. Diese Ehe ward im Jahr 1693 der Gegenstand einer harten literarischen Fehde. Kurz vor der Berufung Bilefelds von Darmstadt nach Gießen erschien nämlich auf den Frankfurter Büchermarkt ein Traktat, betitelt “Ausführliche Beschreibung des unfugs, welche die Pietisten zu Halberstadt im Monat Decembri 1692 um die hl. Weihnachtszeit gestiftet, dabei zugleich von dem pietistischen Wesen in gemein etwas gründlicher gehandelt wird”, in dem Bilefelds Ehe scharf durch die Hechel gezogen ward. Es wurde unter anderem behauptet, das Bilefelds im Jahr 1690 geschlossene Ehe nicht sauber sei; er habe zur Kopulation außer Landes ziehen müssen, da man im Lande selbst sie ihm verweigerte, auch sei Bilefelds Frau im sechsten Monat nach der Eheschließung niedergekommen. Dieser Angriff auf Bilefelds Ehre war den Pietisten derart ärgerlich, daß sie alles daran setzten, Bilefeld von dem Verdacht “los zu schaffen”. Namentlich bemühte sich Spener darum. Er schrieb zur Verteidigung Bilefelds seine “Gründliche Beantwortung einer mit Lästerungen angefüllten Schrift” und ließ sie im Druck ausgehen. Er stellte darin fest, daß die Kopulation Bilefelds in der Residenz Merseburg durch den Hof- und Stiftsprediger Christian Crusius mit ausdrücklicher herzoglicher Bewilligung, also nicht außer Landes, vollzogen sei, berechnete die Geburt des Kindes genauestens auf den 17. Tag des 7. Monats, der “insgemein in allen Rechten zu einer unsträflichen Geburt autorisirt“ sei und wies sie als durch einen Fall auf der Treppe veranlaßt nach. Hierauf mischt sich auch Landgraf Ernst Ludwig in den Handel. Er sorget dafür, daß die Schmähschrift, die inzwischen bereits in Erfurt konfisziert worden war, auch in Frankfurt eingezogen ward, und verbot ihre Verbreitung in Hessen=Darmstadt bei Strafe.
In seiner zweiten Ehe war Bilefeld mit einer Tochter des Amtmanns Schlaf in Wallau verheiratet. Er war durch sie ein Schwager des im Jahr 1713 zum Tod verurteilten, dann zu ewigen Gefängnis begnadigten Bibelsheimer Pfarrers Philipp Georg Wicht, der später aus dem Gefängnis ausbrach, nach Holland flüchtete und daselbst zum Judentum übergetreten sein soll (vgl. unten). Ein Sohn von Bilefeld, Henrich Christoph, starb im Jahr 1697 in der Blüte seiner Jahre. Er stammte wohl aus der ersten Ehe des Superintendenten.

Kirchenbehörden und Kirchendiener in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt von der Reformation bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts / im Auftrag der Historischen Kommission bearb. von Wilhelm Diehl (Hassia Sacra 2), 1925, 47f.

Wilhelm Diehl ordnet erstmals den Namen Wallbrunn der erste Ehefrau von J. Chr Bielefeld zu, von dem Strieder lediglich “einmal” (nicht: das erste Mal) schrieb.

Als nach seinem [J.Chr. Bielefelds] Tode die offizielle Universitäts-Trauerbotschaft ihn “de Bielenfeld” nannte, baten die Angehörigen, das Adelsprädikat zu streichen (UAG Theol K 3, Pers.Akte fol. 21 ff.). Seine Witwe unterschrieb das Schreiben, in dem sie den Fürsten den Tod des Gatten mitteilte: “MAS Bilefelt geborene von Walbrunn” (StAD E 5 A 3 42/4). Sie lebte später in Rodheim v.d.H. und in Bad Homburg. In verschiedenen Eintragungen im Kirchenbuch und im Protokollbuch der Evang. Luth. Kirchengemeinde Rodheim v.d.H. – beide begonnen 1733 – erscheint der Name “Marie Anna Sophie von Bi(e)lefeld – vid. 22.2.1734, 23.12.1738 (Tod und Bestattung) u.ö..

Rüdiger Mack, Pietismus und Frühaufklärung an der Universität Gießen und in Hessen-Darmstadt, Gießen 1984, 146, Anm. 461.
Wenn aber nach dem Tode von Johann Christoph Bielefeld seine Witwe mit „MAS Bilefelt geborene von Walbrunn“ (Mack 1984) unterzeichnete, können die Angaben bei Diehl 1925, der sich auf Strieder 1781 bezieht und ähnlich wie Köhler 1907 die Angaben zusammenfasst, nicht stimmen.

Rüdiger Mack löst wie folgt auf:

W. Diehl schreibt (Hassia Sacra II, S. 47 f): “Die erste Ehe schloß er (Bilefeld) im Jahr 1690..mit einer ‘gewesenen Hofdame zu Dresden’, einem Fräulein von Wallbrunn… In seiner zweiten Ehe war Bilefeld mit einer Tochter des Amtmanns Schlaf in Wallau verheiratet…”
Demgegenüber ist festzustellen: In den Quellen werden zwei Ehen erwähnt.
Seine zweite Ehefrau war Marie Anna Sophie, geborene von Wallbrunn. Sie stammte aus der bekannten südhessischen Familie; ihre Mutter, eine geborene Freiin von und zum Stein und von Koppenstein, heiratete in einer späteren Ehe den General von Türckheim.
Der Mädchenname der ersten Ehefrau (“gewesenes Hoffräulein zu Dresden”) ist unbekannt. Auch lassen sich die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Amtmann Schlaf in Wallau und dementsprechend zu dem Pfarrer („Böse-“)Wicht nicht mehr rekonstruieren.

Rüdiger Mack, Pietismus und Frühaufklärung an der Universität Gießen und in Hessen-Darmstadt, Gießen 1984, 146, Anm. 461.
Eine Leichpredigt, die als Erbauungsliteratur gelesen wurde, führt aber auf andere Spuren:

Das Lesen von Leichenpredigten gehörte ebenfalls zu dieser Vorbereitung auf den Tod. Die Schilderungen einer guten Sterbestunde galten als leuchtende Beispiele solcher, die am Ziel angelangt waren, und verbreiteten die Sicherheit, daß das Ziel in der Tat erreichbar war. So schrieb zum Beispiel die zwanzigjährige Juliana Patientia von Schultt ihrem Vater, daß sie in einem pietistischen Kreis in Halle eine Leichenpredigt einer Frau von Bilefeld verteilt habe und wie man sich an der Lektüre erfreut habe.

Cornelia Niekus Moore: Praeparatio ad Mortem. Das Buch bei Vorbereitung und Begleitung des Sterbens im protestantischen Deutschland des 16. und 17. Jahrhunderts, in: PuN 19 (1993) [9-18] 13.

The trade in printed funeral booklets made the sermons, speeches, and poems accessible to a considerable and dispersed readership. In 1700 the Darmstadt court councillor Rudolph Friedrich Schultt sent his daughter Juliana Patientia a funeral booklet for Anna Sabina Bilefeld, wife of the court preacher. Juliana Patientia, who was living and working in Glaucha as a member of the Pietist community under the leadership of the charismatic August Hermann Francke, appears to have read this booklet carefully, and, as Carrdus shows, she was particularly influenced by the biographical account with its visions of the life to come. In March 1701 she wrote: ‘ICh kann sagen/ daß der Lebens=Lauff der sel. Frau D. Bilefeldin nicht ohne Bewegung zu lesen ist’, and a few weeks before her own death she informed her father: ‘Der Fr. D. Bilefeldin Leichen=Predigten habe ich fast gantz ausgetheilet/ und hat sich manches daraus erquickt’. Others in the Glaucha community appear to have read the booklet with interest, despite having no personal connection with the dead woman. In this way the pastoral and instructive concerns of funeral sermons and poems extend beyond the immediate family into the community at large.

Anna Linton, Poetry and parental bereavement in early modern Lutheran Germany, Oxford 2008, 104f.
Diese Leichpredigt der ersten Ehefrau von J. Chr. Bielefeld ist:
Ein durch den Sohn Gottes freygemachter geistlicher Priester/ welchen Auß Matth. XVIII. v. 18. Bey Beerdigung Frauen Annen Sabinen gebohrner Schlaffin/ Herrn Johann Christoph Bilefelds D. […] gewesenen Eheliebsten; In einer Leichpredigt in der Stadt-Kirchen zu Darmstadt vorgestellet […] Andreas Staphorst […]

Aus dem in der Leichpredigt enthaltenen „Wohlgeführter Lebens=Lauff der Seeligsten Frauen OberHof=Predigerin“ (S. 15-28) ergeben sich folgende Daten (die Seitenangaben sind in Klammern vorangestellt):

(15) Anna Sabina Bielefeld (Bilefeld) (*25.8.1664 in Seida im Kurfürstentum Sachsen), geb. Schlaff; Tochter von Jodocus Schlaff (25.9.1620-7.8.1675), Superintendent zu Seyda und 1668 Pfr. Prettin u. Hofprediger Lichtenburg/Sachsen, sowie Eva geb. Bilefeld, der Schwester von Christian Bilefeld (1619-1695) des Vaters von Johann Christoph Bielefeld (25.12.1664-21.06.1727).
[Angaben zu Jodocus Schlaff ergänzt nach: R. Grünberg, Sächsisches Pfarrerbuch, 799 und L. Mahnke, Epistolae ad Daumium. Katalog der Briefe an den Zwickauer Rektor Christian Daum (1612-1687), Wiesbaden 2003, 85f.]

Johann Christoph Bielefeld hat demnach am 24 Januar 1692 seine Cousine geheiratet.

(16) Nach Tod des Vaters am 7.8.1675 zieht Eva Schlaff mit ihren Kindern nach Wismar.
[Dort lebte Lucretia, geb. Schlaff (31.8.1632-14.12.1682), die 1667 in zweiter Ehe Heinrich Friedrich Schabbel (1636-1675), Advocatus Ordinarius des hohen Tribunals und Procurator des hohen Tribunals in Wismar geheiratet hatte. (vgl. ihre Leichpredigt von D. Springinsgut, Kleider des Heyls und Rock der Gerechtigkeit […], Wißmar 1683.)
Dieser war ein Sohn des Wismarer Bürgermeisters Heinrich Schabbel (1607-23.6.1677), des ersten Verwalters der Schabbel’schen Stipendiumstiftung (welche u.a. Christian Bilefeld (1619-1675), den Vater von J. Chr. Bielefeld, unterstützte und es August Hermann Francke 1679 ermöglichte, sein Studium fortzusetzen).]
In Wismar liest Anna Elisabeth u.a. Johann Arndts Bücher vom wahren Christentum. (Lucretia Schlaff las viel Erbauungsliteratur, vgl. das Ehrengedächtnis in ihrer Leichpredigt Kleider des Heyls und Rock der Gerechtigkeit […], Wißmar 1683.)

(17) Es sind „verschiedene ansehnliche Heurathen/ auch von vornehmen Königlichen Ministern ihr angetragen worden […] Als […] Johann Christoph Bilefeld, damahlen Superintendens Adjunctus und Pastor Primarius zu Dölitzsch/ unter das Fürstl. Hauß Sachsen=Mörseburg gehörig/ um sie zu heurathen sich angemeldet/ ist alles sogleich Ja und Amen gewesen/ und seynd die in der aufrichtigen Liebe Jesu vereinigte Gemüther gleich im Anfang des 1692sten Jahres in der Fürstl. Residenz Mörseburg ehelich eingesegnet worden.“
Sieben Kinder hatte das Ehepaar, davon waren beim Tode von Anna Elisabeth bereits vier bereits verstorben.
(19) „Dann es gefiehle also Ihrem treuesten Vater/ daß er Sie vor etwa vierthalb Jahren auff der Reise in Sachsen mit einer ungewöhnlichen Gallen-Kranckheit belegte/ welche unterschiedliche Jahre nicht allein gewähret/ sondern auch beständig sich vermehret/ daß sich endlich daß gesamte Genus nervosum dermassen erschüttert/ daß es hernach auch bey dem geringsten Anfall in die hefftigste Bewegungen gesetzet worden/ worzu noch kame/ daß unter offtmal und häuffiger Ausschüttung der Gallen/ der Magen auch dermassen ruiniret worden/ daß es Mühe genug gekostet/ denselben zu Ihres Lebens=Auffenthalt auch nur in so weit im Stande zu erhalten.“
Am 27.1.1700 auf dem Rückweg von Darmstadt nach Gießen war sie in Kelsterbach bei ihrer Schwester von „unvermutheten Geburths=Schmertzen befallen worden/ daß Sie gezwungen daselbsten zu bleiben und Ihrer Niederkunfft zu erwarten“

Ihre Schwester war Lucretia geb. Schlaff (begr. 3.3.1702), die Ehefrau von Philipp Georg Wicht (geb. 29.5.1668, gest. in Usingen). Dies ist der bei Diehl und Mack genannte Pfr. Wicht, der 1713 wegen Ehebruch vom Dienst abgesetzt und zum Tode verurteilt wurde, dann zum ewigen Gefängnis begnadigt wurde, nach Holland flüchtete und dort zum Judentum übergetreten sein soll [vgl. Hessische Biografie]), Johann Christoph Bielefeld war Pate zweier Söhne von ihm. – Im Januar 1700 trug der Pfarrer von Kelsterbach, Philipp Georg Wicht, Daten zur Familie Bilefeld in das Familienbuch Kelsterbach ein: Am 27.1.1700 wurde der Sohn Johann Christian getauft. Paten waren der ‚hochgelehrte Herr’ Christian Schlaff, Fstl. Hessen-Darmstädtischer Verweser der Grafschaft Eppstein und des Pfarrers ‚Eheliebste’ Eva Lucretia Wicht, geb. Schlaff. Einen Monat später wurde die Mutter Anna Sabina Bilefeld, geb. Schlaff, in Kelsterbach begraben.

(20) Anna Sabina Bielefeld gebar am gleichen Tag einen Sohn. Sie erholte sich gut und sandte ihren Mann mit zwei Kindern nach Gießen. Am Sonntag, dem 4.2.1700, verschlechterte sich ihr Zustand. Es wurde „einen Expressen zu Pferde nacher Gießen an Ihren trautesten Ehe=Herrn gesandt/ daß derselbige sich doch ja so fort naher Kelsterbach möchte einfinden/mitler Zeit man ebenfalls auch die Herren Medicos in Franckfurth/ und wo man sonsten nur Rath und Hülffe zu finden vermeint gehabt/ angesprochen.“
(28) Sie verstarb am 9.2.1700.

Ihr Bruder Christian Schlaff (23.8.1661-31.3.1733) war Amtsverwalter der Herrschaft Eppstein (vgl. Katalog der fürstlich Stolberg-Stolberg’schen Leichenpredigten-Sammlung, Nr. 20016) und damit dem Spener-Korrespondenten Johann Maximilian Lersner (22.05.1648-17.01.1702), hessen-darmstädtischer Rat und Oberamtmann über die Herrschaft Eppstein, unterstellt. Deshalb bittet Philipp Jakob Spener in seinem Brief an seine Frankfurter Korrespondentin Anna Elisabeth Kißner vom 18. Juli 1693:

Im übrigen bin ich nun mehr über der beantwortung der lästerschrifft unfug der pietisten, als welche allerdings nöthig erachtet worden: da bitte mich nun zu berichten, […] und zwar förderlich, weil die Meße nahet berichten zu laßen, in welcher Woche H. D. Bielefelds Hausfrau gelegen: damit ich seine Unschuld retten könne. Ich habe bereits vor einem Jahre an ihn geschrieben, daß man dergleichen von ihm außgebe: so antwortete er damal, er wäre noch nach der Hochzeit nach 15 oder 16 Wochen gewesen und nun zu Darmstadt in den 4. Monat, und die Hausfr[au] seye noch unentbunden. Wo es geliebte Schwester sonst nicht weiß, so hoffe ich daß H. Lersner, den hertz[lich] grüße nachricht geben könne: wäre sehr gut, wo ich den Tag der Hochzeit und der geburth setzen könte.

Archiv der Franckeschen Stiftungen, Hauptarchiv, AFSt/H D 107, 525-530.

Im Artikel „Bilefeld, Johann Christoph“, in: Hessische Biografie <https://www.lagis-hessen.de/pnd/116164816> (Stand: 4.9.2020) werden die oben genannten Quellen ausgewertet.

Zitationsvorschlag: Marcus Heydecke, "Die erste Ehefrau von Johann Christoph Bielefeld", in: in eyl abgefast, 06/02/2019, https://spener.hypotheses.org/768.

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Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes durch Johann Christoph Bielefeld

In der 1693 erschienenen Streitschrift “Ausführliche Beschreibung des Unfugs […]” wird u.a. Johann Christoph Bielefeld eine voreheliche Kindszeugung unterstellt, die Philipp Jakob Spener ausführlich widerlegt.

Johann Christoph Bielefeld (25.12.1664-21.6.1727) wurde 1692 mit 28 Jahren von Landgraf Ernst Ludwig von Hessen-Darmstadt zum Oberhofprediger, Superintendent und Konsistorialbeisitzer nach Darmstadt berufen – gezielt als Pietist. Im darauf folgenden Jahr wurde er zugleich Professor der Theologie und Superintendent in Gießen. 1705 wurde er in Darmstadt als Oberkirchenrat entlassen, blieb aber erster Superintendent und Konsistorialdirektor sowie Professor der Theologie in Gießen. Er ist eine wichtige Persönlichkeit des Pietismus.

In der Streitschrift Ausführliche Beschreibung Des Unfugs … wird in Locus XVII behauptet:

Locus XVII. de hypocristi in vita & moribus von dem Schein des gottseligen Lebens/ ob gleich die Krafft verleugnet wird. Das stehet zwar nicht so klar in ihren Schrifften/ vielmehr findet man das gegentheil/ daß man aufrichtig und von gantzem Hertzen sich der Gottseligkeit befleißigen solle. Aber wenn dieses Vorgeben mit ihrer Praxi überleget wird/ da findet sich die Heucheley.

Nur ein eintziges Exempel beyzubringen/ solte nicht ein iedweder/ wer D. Johann Christoph Bielefelds Disputationem inauguralem de Theologiâ piâ unicè verâ, so er den 2. Octobr. 1690. zum Kiel gehalten/ lieset/ für einen heiligen Engel halten: D. Spener hat ihn auch als einen lieben wohlgerathenen frommen Sohn und grossen Heiligen an dem Darmstadtischen Hof/ dem seligen D. Wilden zu succediren commendiret.

Ehe er dahin reiset/ will er seine nahe Blutsfreundin in gradu jure Saxonico prohibito heyrathen/ dahero ihn ohne erhaltene dispensation nicht zu copuliren ein Verbot ergehet. Er ziehet außer Landes/ und läst sich daselbst copuliren/ und als er seiner Begünstigung halber Rechenschafft geben soll/ macht er sich davon. Da weisets sichs aus/ daß er seine Blutsfreundin vor der Ehe/ als er noch seines Herrn Vaters Substitutus in Delitzsch gewesen/ geschwängert/ es wäre denn Partus semestris legitimus, wofür er itzo so sehr streitet/ denn im sechsten Monden ist sie eines Kindes genesen.

Ausführliche Beschreibung Des Unfugs, Welchen Die Pietisten zu Halberstadt im Monat Decembri 1692. ümb die heilige Weyhnachts-Zeit gestifftet. Dabey zugleich von dem Pietistischen Wesen in gemein etwas gründlicher gehandelt wird. Anno 1693, 31f.
Philipp Jakob Spener beantwortet die Streitschrift, als deren Urheber er Johann Benedikt Carpzov vermutet, und geht ausführlich auf die Vorwürfe der vorehelichen Kindszeugung und der illegalen Heirat ein:

§ 39. Der nechste locus XVII. solle heißen de hypocristi in vita & moribus: von dem schein des gottseligen lebens/ ob gleich die krafft verleugnet wird. Dabey lautets: das stehet zwar nicht so klar in ihren schrifften/ vielmehr findet man das gegentheil/ daß man auffrichtig und von hertzen sich der gottseligkeit befleissigen solle. Aber wenn dieses vorgeben mit der praxi überleget wird/ da findet sich die heucheley.

1. Wird hie gehandelt von der Theologia pietistica und ein systema derselben entworfen: nun in die systema kommt die bekäntnüs der kirchen/ wozu sie sich verstehet/ nicht aber was dieser und jener in particulari gutes oder böses thue. Wie ich dann nicht wolte/ daß man in der Theologia Evangelica einen locum machte/ und also ihrer lehr zumesse/ was viele unserer kirchen=glieder/ ja wol vorsteher thun. Also hätte der autor, wo er einen catalogum der klagen gegen die pietisten formiren wollen/ davon einen punct machen können/ dafern er denselben zu erweisen getraute/ aber vor einen locum Theologiae schicket sichs nicht/ nachdem er außtrücklich bekennet/ sie lehreten das gegentheil.

2. Da auch der gegner mir die praxin der so genannten pietisten erweisen wollen/ wäre es abermahl an einem exempel zu wenig/ ob er auch dieses darthun könte:

3. Auff Hn. D. Joh. Christoph Bilefelden aber zu kommen/ so wird derselbe vor sich/ wo ers würdig achtet/ zu antworten wissen: würde vielleicht auch schon geschehen seyn/ wo die Rhein= und Mayn=gegend nicht eine weil in so grosser gefahr gestanden/ also daß neben seiner gnädigsten herrschafft der rechtschaffne mann von Darmstadt entweichen müssen.

4. Wo ich der erste gewesen/ so denselben an hochfürstlichen Hoff von denselben recommendiret/ schämte ich mich dessen nicht/ sondern hielte mirs vor eine ehre; wie ich aber/ ob ich auch von vacanzen höre/ nicht gewohnt bin/ ohngefragt mit meinen vorschlägen mich anzumelden: also bekame ich auch erstlich von dem hochfürstlichen Hoff schreiben da von mir/ was von Herrn D. Bilefelden in absicht auf die vacirende stelle hielte/ begehret worden/ da ich nun nicht anders/ als was GOtt/ die wahrheit und die liebe mich schreiben hiesse/ antwortete/ so wurde die commission mir stracks auffgetragen/ ihn ob er den beruff gehorsamst annehmen wolte/ zu sondiren/ und ihm alsdann denselben in hohem namen anzutragen. Worauff auch in nicht langer zeit alles zu völliger richtigkeit gelanget ist.

5. Vor einen sohn habe ich Hn. D. Bilefelden nicht anzusehen/ indem mich der HErr bey ihm zu einem werckzeug seiner gnade nicht gebrauchet hat/ wol aber vor einen geliebten und wehrten bruder in dem HErrn.

6. Die beschuldigungen gegen den christlichen mann sind derjenigen art/ wie wir sie fast insgemein in dem unfug finden/ nemlich handgreifflicher falschheit. Eine offenbahre unwahrheit ists/ daß er weil er ohne erhaltene dispensation nicht copuliret werden können/ ausser landes gezogen: dann er des Herzogs HochFürstl. Durchl. eigen hand und sigel hat/ auff dero sonderbahren befehl die Copulation in der Residenz Mersburg durch den Hoff= und Stiffts=Prediger Herrn Christian Crusium verrichtet worden. Das heisset ja nicht ausser landes.

7. Eine nicht weniger offenbahre unwahrheit ists/ daß seine haußfrau in dem sechsten monat niedergekommen seye: da sie doch den 24. Januar. copuliret und den 10. Aug. entbunden worden: da rechne man wie man wil/ und sehe/ obs nicht der siebenzehende tag des siebenden (insgemein in allen rechten zu einer unsträfflichen geburt autorisirten) monats seye? daher auch solche sieben=monatliche geburten sehr gemein/ welche sonderlich bey ersten kindern auß unzählichen ursachen folgen können. Darzu noch hier kam/ daß sie tages vorher auff der treppe einen fall gethan/ darüber der Fürstl. Leib=Medicus Herrn. D. Schleyermacher verschiedene artzneyen geordnet/ doch so bald beysorge getragen/ daß es wegen fortgang der frucht mißlich wäre. Jedoch hat GOtt gnädig durchgeholffen/ und mutter und kind erhalten: aber daß beyde offters schwächlich gewesen/ und jene sonderlich noch bißher von dem fall ungelegenheit gefühlet. Da nun ohne einige solche eusserliche veranlassung gegen eine geburt des siebenden monden nichts einzuwenden wäre/ wie viel weniger gegen eine solche die noch durch eusserlichen fall befördert worden? es muß aber dem teuffel sonderlich dran gelegen gewesen seyn/ eine solche klecke diesem Christlichen Theologo anzuhengen/ daß er schon dergleichen lang vorhin/ da die gute frau noch schwanger war/ ausgesprengt hat/ und solche zu frühe niederkunfft über fürstliche taffel gebracht worden ist: also daß ich davon hörende selbs an Hn. D. Bilefelden schriebe/ was man von ihm vorgebe/ anzeigte und antwort verlangte/ die er mir auch dieses falls wiederfahren liesse/ und wünschete/ daß er in allem seine feinde gleichermassen zuschanden machen könnte/ dann es gehe schon gegen das ende des siebenden monats ihres ehestandes/ und seine haußfrau seye noch unentbunden.

Wie nun der leser hierauß auch dieses treuen Lehrers unschuld sihet/ so wird er auch billichen unwillen fassen gegen des lästerers so unverschämte boßheit/ der auß einem noch darzu von ihm so offenbahr erdichtetem exempel gar einen locum der pietistischen Theologie zu machen sich unterstanden: aber auch darauß desto mehr erkennen/ mit was vor einem mann er es zu thun habe/ um auch in anderm ihm desto weniger glauben zuzustellen.

Philipp Jacob Speners D. Churf. Brandenb. Raths und Propsten zu Berlin Gründliche Beantwortung Einer mit Lästerungen angefüllten Schrifft/ (unter dem Titul: Außführliche Beschreibung Deß Unfugs der Pietisten m.f.w.) Zu Rettung der Warheit und so seiner als unter-schiedlicher anderer Christlicher Freunde Unschuld. Franckfurt am Mayn/ In Verlegung Johann David Zunners/ Im Jahre Christi 1693, 156-158.

Der Name dieser ersten Ehefrau Bielefelds galt bisher in der Literatur als nicht bekannt (vgl. Rüdiger Mack, Pietismus und Frühaufklärung an der Universität Gießen und in Hessen-Darmstadt, Gießen 1984, 146, Anm. 461 – gegen: Kirchenbehörden und Kirchendiener in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt von der Reformation bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, im Auftrag der Historischen Kommission bearb. von Wilhelm Diehl (Hassia sacra 2), Darmstadt 1925, 47).

Der folgende Blogbeitrag https://spener.hypotheses.org/768 stellt die erste Ehefrau von Johann Christoph Bielefeld vor.

Zitationsvorschlag: Marcus Heydecke, "Zur vorehelichen Zeugung eines Kindes durch Johann Christoph Bielefeld", in: in eyl abgefast, 06/02/2019, https://spener.hypotheses.org/757.

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